1:1-Betreuung – Individuelle Pflege
Geschrieben von am 30. Juni 2018
Kategorie: Intensivpflege
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Was ist die 1:1-Betreuung?
„1:1-Betreuung“ bedeutet, dass sich eine Pflegefachkraft nur um einen Patienten bzw. eine Patientin kümmert. Das heißt, dass es pro Patientin oder Patient ein Pflegeteam gibt, das sich die Betreuung untereinander aufteilt.
Anspruch auf eine 1:1-Betreuung haben Menschen, die Intensivpflege erhalten und ambulant gepflegt werden.
Die rechtlichen Grundlagen der häuslichen Intensivpflege sind in §37 SGB V und SGB XI geregelt. Dabei betrifft der §37 SGB V die Behandlungspflege der Patientinnen und Patienten, das SGB XI die Grundpflege.
Vorteile der 1:1-Betreuung
Durch die 1:1-Betreuung können die Pflegefachkräfte optimal auf die Bedürfnisse und Wünsche ihrer Patientinnen und Patienten eingehen: Sie haben nicht nur genug Zeit für die Pflege, sondern auch dafür, die pflegebedürftigen Menschen kennen zu lernen, was ein viel stärkeres Miteinander und damit auch ein tieferes Verständnis für die Situation der Pflegebedürftigen fördert – nicht nur in pflegerischer, sondern gerade auch in menschlicher Hinsicht.
Auch Angehörigenarbeit kann in der 1:1-Betreuung viel besser geleistet werden als in anderen Pflegeformen.
Aufgaben der 1:1-Betreuung
Im Vordergrund der 1:1-Betreuung steht die ganzheitliche Versorgung des pflegebedürftigen Menschen. Was die konkrete Pflege betrifft, so bedeutet das, dass sowohl Grundpflege als auch Behandlungspflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung vollbracht werden.
Grundpflege
Die Grundpflege umfasst alle pflegerischen Tätigkeiten, die sich auf die Körperpflege, die Ernährung sowie die Mobilität des pflegebedürftigen Menschen beziehen.
Behandlungspflege
Die Behandlungspflege betrifft alle Maßnahmen, die sich auf die Behandlung der Krankheit des Patienten beziehen. Die Behandlungspflege wird von einem Arzt angeordnet und von der Krankenkasse getragen, nicht von der Pflegeversicherung.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Unter der hauswirtschaftlichen Versorgung versteht man Tätigkeiten, die den Haushalt des pflegebedürftigen Menschen betreffen, also das Reinigen der Häuslichkeit, Kochen, Einkaufen etc.
1:1-Betreuung in der Intensivpflege
Die Intensivpflege umfasst besondere Maßnahmen der Behandlungspflege, die sich zum größten Teil auf die Beatmung der pflegebedürftigen Menschen konzentrieren.
- Versorgung des Stomas
- Trachealkanülenmanagement
- Bedienung und Überwachung der (Beatmungs)geräte
- Legen und Wechseln der Magensonde
- PEG-Sondenversorgung
- Medikamentenvergabe, Verbandswechsel, Katheterisierung
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