Barrierefreies Wohnen – Darauf müssen Sie achten
Geschrieben von Johannes Schleicher am 24. Juli 2017
Kategorie: Pflegetipps
Ihrem Angehörigen fällt es immer schwerer, sich in den eigenen vier Wänden zu bewegen und dort ohne Probleme zu leben? In der Wohnung tun sich Gefahrenquellen auf, die davor keine waren? Das barrierefreie Wohnen kann es Ihrem Angehörigen ermöglichen, weiterhin bequem und gefahrlos in der eigenen Häuslichkeit wohnen zu bleiben. Manchmal erfordert das größere Umbaumaßnahmen, manchmal reicht aber auch ein besonderes Arrangement der Einrichtung.
Barrierefreies Wohnen – was ist das?
Barrierefreies Wohnen ist eine Form des Wohnens, in der einerseits Gefahrenquellen für den Bewohner beseitigt worden sind, andererseits aber alle Räume, Geräte und sonstigen Elemente der Wohnung problemlos erreichbar und benutzbar sind. Dadurch wird es Menschen mit Behinderung und alten Menschen ermöglicht, selbstbestimmt und eigenständig in den eigenen vier Wänden zu wohnen.
Zur Info
Menschen, die ambulant – egal ob mit Pflegegeld oder Pflegesachleistungen – gepflegt werden, haben gemäß §40 SGB XI einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung beim Umbau ihrer Wohnung. Mit 4.000€ bezuschusst deshalb die Pflegeversicherung jede Umbaumaßnahme, die ein Mensch mit Pflegegrad benötigt. Eine Umbaumaßnahme liegt an, wenn sich der Zustand des Betreffenden stark verschlechtert und die Wohnung infolge dessen eine erhebliche Anpassung benötigt.
Damit eine Wohnung als barrierefrei bezeichnet werden kann, müssen einige Dinge beachtet werden. Selbstverständlich kommt es dabei stark auf die Situation des Bewohners sowie auf die Wohnung an, die er bewohnt. Nicht alle Punkte müssen eingehalten werden, um problemloses und komfortables Wohnen für Ihren Angehörigen zu ermöglichen. Allerdings taugen auch nicht alle Wohnungen für barrierefreies Wohnen.
Die Wohnräume
In den Wohnräumen, wie auch im Rest der Wohnung, sollte zunächst einmal genügend Platz sein. Dadurch vermindert man die Gefahr, irgendwo anzustoßen oder zu stolpern. Gleichzeitig schafft man Platz für etwaige Hilfsmittel wie Rollatoren, Rollstühle etc. Außerdem sollten die Räume nicht zu verwinkelt sein, damit man das Maximum an Bewegungsfreiheit aus der Quadratmeterzahl herausholen kann.
Es empfiehlt sich zudem, Brandmelder in allen Räumen anzubringen. Das wird sowieso in den meisten Bundesländern Pflicht sein, hat aber zudem noch den Nutzen, dass es tatsächlich warnt, wenn etwas in Brand gerät.
Außerdem sollte in der ganzen Wohnung genügend Licht vorhanden sein, damit Dinge leichter gefunden und Hindernisse leichter bemerkt werden können.
Der Fußboden
Die Gefahr Nummer 1 von Fußböden: Stolperfallen. Deshalb sollte man darauf achten, dass nichts unnötiges auf dem Boden herumliegt und dass man keine Türschwellen hat bzw. wenn doch, dass diese nicht höher als 2 cm sind.
Kabel sollten sicher verlegt sein – und da, wo man sie vermeiden kann, sollte man das tun. Zum Beispiel mit einem drahtlosen Telefon. Außerdem sollte keine Rutschgefahr bestehen, das heißt, dass zu glatte Fußbodenbeläge zu vermeiden sind. Auf Teppiche sollte man auch verzichten, da auch sie dazu neigen, als Stolperfallen zu fungieren.
Flur und Treppenhaus
Der Flur sollte ebenfalls genug Platz bieten, um sich frei darin bewegen zu können, bei Bedarf auch mit besagten Hilfsmitteln. Das heißt, dass eine Minimalbreite von 1,20 m gegeben sein sollte. Was bereits gesagt wurde: Begehbar, rutschfest, ohne Stolperfallen – das gilt selbstverständlich auch für das Treppenhaus. Die Treppen sollten nicht zu steil und nicht zu eng sein. Außerdem sollte ein leicht fassbares Geländer sicheren Halt bieten. Falls nötig, muss man auch über einen Treppenlift nachdenken. Allerdings muss man dafür auch das entsprechende Treppenhaus haben. Was die Finanzierung betrifft, können zumindest Menschen, die einen Pflegegrad haben, die Unterstützung der Pflegekasse erwarten, welche sich auf 4.000€ pro Umbaumaßnahme beläuft.
Zur Info
Die Türen müssen für besagte Anforderungen auch genügen: Eine Höhe von 2,1 m und eine Breite von mindestens 80 cm (für Rollstuhlfahrer mitunter breiter) ist vonnöten. Außerdem sollten die Türen leicht zu öffnen und zu schließen sein, ohne zu schnell zuzufallen.
Im Flur sollte sich auch eine Sitzgelegenheit befinden, die das An- und Ausziehen der Schuhe erleichtert.
Möbel für barrierefreies Wohnen
Die Möbel einer barrierefreien Wohnung müssen so beschaffen sein, dass es möglich ist, sich problemlos zu setzen und genauso problemlos wieder aufstehen zu können. Dazu kann man, falls nötig, auch Holzblöcke als Unterlage verwenden, die von verschiedenen Firmen zu diesem Zweck hergestellt werden. Alle Ablageflächen sollten so angebracht sein, dass sie leicht einsehbar sind und sich in einer Höhe befinden, die angenehm zu erreichen ist.
Bad und WC
Die Rutschgefahr in Bädern ist auch für Menschen ohne Einschränkungen immer ein Faktor, den man nicht unterschätzen sollte. Bei barrierefreiem Wohnen sollte auf diesen Faktor besondere Acht gelegt werden. Das heißt zunächst einmal: Antirutsch-Beläge in Dusche und/oder Badewanne. Auch, was den normalen Fußboden angeht, sollte man darauf eingehen. Die Dusche sollte, wenn möglich, ebenerdig sein und einen Stuhl beinhalten, auf den man sich während des Duschens setzen kann. An der Badewanne sollte man Haltegriffe anbringen, die einem das Ein- und Aussteigen erleichtern.
Auch neben der Toilette sollte man solche Griffe installieren – am besten auf einer Höhe von 85 cm. Wenn möglich, sollte auch eine erhöhte Toilette verwendet werden, die ebenfalls das Hinsetzen sowie das Aufstehen erleichtern.
Badezimmer sind oft kleiner als die restlichen Zimmer. Deshalb ist hier darauf zu achten, dass die Türen nach außen hin aufgehen. Das ist auch bei eventuellen Notfallsituationen sehr hilfreich. So versperrt der Bewohner, sollte ihm etwas zugestoßen sein, nicht selbst die Tür und verhindert dadurch, das Hilfe zu ihm gelangen kann.
Die Armaturen in einem Bad sollten leicht bedienbar sein und ein sicheres Benutzen gewährleisten (zum Beispiel kann eine Mischbatterie einen Verbrühschutz beinhalten).
Das Schlafzimmer
Das, was das Schlafzimmer von anderen Zimmern unterscheidet, ist das Bett. Auch dieses sollte ein problemloses Aufstehen und Hinlegen ermöglichen, also eine gewisse Höhe besitzen. Außerdem sollte es von drei Seiten aus zugänglich sein, um eventuelle Hilfestellungen zu erleichtern – etwa durch die Grundpflege oder die Behandlungspflege. Gibt es einen Nachttisch, sollte er nicht im Weg herumstehen, sondern so platzsparend wie möglich (und natürlich dennoch leicht erreichbar) an eine Wand neben dem Bett gestellt werden.
Die Lichtschalter sollten direkt am Bett angebracht sein, damit der Bewohner sich nicht im Dunkeln an seine Schlafgelegenheit herantasten muss.
Falls nötig, sollten auch Hilfen zum Aufrichten – wie zum Beispiel ein Bettgalgen – am Bett angebracht werden.
Die Küche
In der Küche sollte es genauso zugehen wie in den anderen Räumen: Genug Platz und dazu wenig Stolpergefahr. Arbeitsplatte, Herd und Spüle sollten so angeordnet sein, dass sie problemlos erreichbar sind und man sich nicht zu sehr bewegen muss, um vom einen zum anderen zu gelangen.
Außerdem sollte eine Sitzgelegenheit vorhanden sein, auf der man sich ausruhen kann bzw. auf die man sich setzen kann, wenn man Gemüse etc. schnippelt. Die Oberschränke sollten tief angebracht sein, außerdem erleichtern gläserne Böden die Orientierung hinsichtlich der Sachen, die man aus den Schränken herausholen will.
Geräte im barrierefreien Haushalt
Es gibt sehr viele altersgerechte Geräte, wie zum Beispiel Telefone mit großen Tasten und gut lesbarem Display.
Auch ein Hausnotruf ist eine gute Option, da dadurch eine gewisse Sicherheit gewährleistet ist. Darüber hinaus kann man sich mit vielen kleinen Hilfsmitteln den Tag erleichtern: Schuhlöffel zum Anziehen der Schuhe, Greifhilfen für kleinere Dinge, die mit der Hand doch nicht so leicht zu erreichen sind etc. Was man an einer Wohnung elektronisieren kann, sollte man elektronisieren, sofern der Bewohner damit umzugehen weiß. Das gilt für Rollläden, Heizungen, Lichtschalter etc.
Zur Info
Wichtig ist, dass man sich das Einverständnis des Vermieters holt, bevor man irgendwelche Umbaumaßnahmen an der Wohnung durchführt. Gemäß §554a BGB muss jeder Vermieter solchen Maßnahmen grundsätzlich zustimmen, wenn sie erforderlich sind. Aber dafür muss er zuvor davon in Kenntnis gesetzt werden.
Individuelle Beratung ist unumgänglich
Jeder Mensch ist anders, genauso wie seine Bedürfnisse von denen anderer Menschen abweichen. Daher ist es unbedingt nötig, sich für den individuellen Fall gesonderte Gedanken zu machen und sich auch eine dementsprechende Beratung zu holen. Nur so kann gewährleistet werden, dass wirklich sämtliche Vorkehrungen getroffen werden können, die für das barrierefreie Wohnen benötigt werden.