Grundpflege – Definition, Pflegestandard & Ablauf nach SGB XI
Geschrieben von Johannes Schleicher am 22. August 2019
Kategorien: Ambulante Pflege, Pflegegesetze
Grundpflege ist die Pflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie anderen Aspekten des täglichen Lebens.
Die Grundpflege macht mit der Behandlungspflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung die häusliche Krankenpflege aus.
Nähere Informationen zur Behandlungspflege finden Sie in unserem diesbezüglichen Beitrag.
Hier erfahren Sie, welche pflegerischen Maßnahmen man unter die Grundpflege fasst, inwiefern die Grundpflege sich von der Behandlungspflege abgrenzt und wie die Grundpflege finanziert wird, was sie also mit den Pflegegraden zu tun hat.
Was ist Grundpflege – Definition
Grundpflege ist die Gesamtheit aller regelmäßig wiederkehrenden Pflegemaßnahmen, die zur Alltagsbewältigung der pflegebedürftigen Person beitragen. Dabei handelt es sich, wie schon erwähnt, um die grundlegendsten Maßnahmen der Pflege: Maßnahmen der Hilfestellung bei der
- Körperpflege
- Ernährung
- Mobilität
Die Versorgung kann sowohl von pflegenden Angehörigen oder Bekannten als auch von einem Pflegedienst durchgeführt werden.
Zur Info
Falls die Pflege durch Angehörige geschieht, steht der pflegebedürftigen Person ein Pflegegeld seitens der Pflegeversicherung zu.
Das Pflegegeld richtet sich nach dem jeweiligen Pflegegrad, den die Person hat.
Wird der pflegebedürftige Mensch von einem Pflegedienst gepflegt, erhält er von der Pflegeversicherung eine ambulante Sachleistung.
Die Leistungen der Grundpflege
Man unterscheidet zwischen einer großen und einer kleinen Grundpflege, je nachdem, welche Hilfe die pflegebedürftige Person hinsichtlich der Körperpflege benötigt. Die große Grundpflege ist eine umfassendere Pflege, die angewandt wird, wenn umfassendere Hilfe benötigt wird. Dies äußert sich dann beispielsweise daran, dass keine Teilkörperwäsche, sondern eine Ganzkörperwäsche vorgenommen wird.
Körperpflege in der Grundpflege
Die Körperpflege umfasst nicht nur die Hilfe beim Waschen des Körpers, des Gesichts und der Haare sowie das Putzen der Zähne. Auch die Unterstützung beim Stuhlgang sowie beim Wasserlassen sind mit gemeint.
Der Waschvorgang
- Waschen, Duschen oder Baden, je nach Verfassung der pflegebedürftigen Person
- Zahnpflege
- Kämmen, Rasieren
Bei der großen Grundpflege führt man eine Ganzkörperwäsche durch, bei der kleinen Grundpflege wird lediglich eine Wäsche bestimmter Körperregionen vorgenommen. Das Waschen kann im Stehen, Sitzen oder Liegen durchgeführt werden, je nachdem, was die Versorgung des Menschen erfordert.
Auch die Mundhygiene wird in der großen Grundpflege vollständig übernommen, während man bei der kleinen Grundpflege lediglich Hilfestellungen leistet.
Entleerung von Darm und Blase
- Kontrolle während des Vorgangs
- Hygienemaßnahmen im Intimbereich
- Evtl. Reinigung der Pflegehilfsmittel wie Katheder, Kathederbeutel, Urinbeutel etc.
- Wechseln von Materialien zur Inkontinenzversorgung
Ernährung in der Grundpflege
Wenn man in der Grundpflege von Ernährung spricht, ist damit nicht die Nahrungsbeschaffung bzw. die Essenszubereitung gemeint. Diese Erledigungen fallen unter die hauswirtschaftliche Versorgung, wie zum Beispiel auch der Hausputz etc. Die Ernährung in der Grundpflege meint ganz konkret den Vorgang des Essens bzw. der Nahrungsaufnahme.
Wenn die Pflegeperson Nahrung nicht mehr mehr auf dem herkömmlichen Wege zu sich nehmen kann, fällt auch die Ernährung über eine Sonde, beispielsweise eine PEG Magensonde, in den Bereich der Grundpflege.
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme umfasst im Einzelnen
- Mundgerechte Zubereitung der Nahrung
- Entfernung von potentiell gefährlichen Bestandteilen wie Knochen
- Anreichen des Essens
- Gegebenenfalls Hilfe bei der Aufnahme der Nahrung
- Gegebenenfalls Pflege der Sonde, falls eine solche eingesetzt wird
Mobilität in der Grundpflege
Auch hier ist wieder nur die Mobilität der Person an sich gemeint, nicht etwa Mobilität in der Stadt, beim Einkaufen etc. Auch diese Bereiche fallen wieder unter die hauswirtschaftliche Versorgung. Mobilität in der Grundpflege bezieht sich auf
- Aufstehen und zu Bett gehen
- An- und Ausziehen
- Freies Bewegen in der Häuslichkeit
- Arztbesuche und andere ärztliche Maßnahmen wie z.B. die Dialyse
Anteil der Pflegekräfte, die die Grundpflege als ihren Arbeitsschwerpunkt haben:
Wer trägt die Kosten der Grundpflege?
Die Kosten der Grundpflege, also der Pflege in den Bereichen Ernährung, Mobilität und Körperpflege, werden in der Regel gemäß den Sätzen der Pflegeversicherung anteilig von der Pflegekasse getragen. Die Leistungen der Grundpflege können jedoch auch von der Krankenkasse finanziert werden, sofern sie unter die häusliche Pflege fällt, also von einem Arzt verordnet wurde.
Grundpflege nach SGB V und Grundpflege nach SGB XI
Wurde die Grundpflege von einem Arzt verordnet, sind sie eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung und werden so nach SGB V ausgeführt. Damit ist die Übernahme der Kosten dann der Behandlungspflege gleich.
Die Grundpflege nach SGB XI richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Dieser wird mit einem Pflegegrad beziffert. Sobald ein Pflegegrad zugeteilt wurde, übernimmt die
Pflegekasse bzw. die Pflegeversicherung anteilig die Kosten der Grundpflege.
Zur Info
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Das heißt, dass sie in der Regel nicht für 100% der anfallenden Kosten aufkommt. Die Differenz, die sogenannte Pflegelücke, muss von den Pflegebedürftigen selbst bzw. deren Angehörigen getragen werden.
Die Grundpflege und ihre Relevanz für die Pflegegrade
Bei der Ermittlung der richtigen Pflegestufe spielte bis Ende 2016 der Zeitaufwand der Grundpflege eine zentrale Rolle. Es wurde betrachtet, wie viel Zeit täglich für diesen Teil der Pflege aufgewendet wurde.
Diese Regelung ist mit den Pflegegraden jedoch verschwunden, da Pflegebedürftigkeit sich nun nicht mehr nur an der Zeit orientiert, die die Pflege in Anspruch nimmt. Gemäß des Neuen Begutachtungsassessments (NBA) sind es seit Beginn 2017 6 Bereiche, die die Pflegebedürftigkeit eines Menschen feststellen und ihm einen entsprechenden Pflegegrad zuteilen.
Die Maßnahmen der Grundpflege werden selbstverständlich mit in die Errechnung eines Pflegegrades einbezogen. Bloß die Zeit, die für die Durchführung der Maßnahmen vonnöten ist, fällt nicht mehr so stark ins Gewicht wie zuvor.
Unter Bereich 1 des NBA wird die Mobilität der pflegebedürftigen Person begutachtet, unter Bereich 4 überprüft man die Fähigkeiten der Selbstversorgung, also inwiefern die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung sowie das zu Bett gehen noch selbstständig erledigt werden können. Auch die Fähigkeit, Medikamente selbst einzunehmen sowie krankheitsbedingten Anforderungen zu genügen (Bereich 5) und die Gestaltungsfähigkeit des Alltags (Bereich 6) werden der Begutachtung unterzogen.
Damit Grundpflege anteilig von Pflegekasse bzw. Pflegeversicherung übernommen wird, muss mindestens der Pflegegrad 1 vorliegen. Und auch dann können nur die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen von 125€ im Monat für die Grundpflege verwendet werden.
Pflegegeld, Pflegesachleistungen bzw. den stationären Leistungsbetrag hält man erst ab dem Pflegegrad 2.
Behandlungspflege & Grundpflege als Teil der häuslichen Pflege
Die Grundpflege ist Teil der häuslichen Krankenpflege. Weitere Bestandteile der häuslichen Pflege sind die Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Die Behandlungspflege umfasst dabei alle medizinisch-therapeutischen Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und durch Pflegefachpersonal ausgeführt werden.