Patientenverfügung erstellen – das müssen Sie beachten
Geschrieben von Johannes Schleicher am 20. Dezember 2018
Kategorie: Pflegegesetze
Eine Patientenverfügung kann sehr wichtig werden, falls Sie in eine Situation kommen, in der Sie sich nicht mehr äußern können und gewisse medizinische Maßnahmen nötig sind, um Ihr Leben zu erhalten. Erfahren Sie hier, was in einer Patientenverfügung stehen muss, wann sie gültig ist und wie Sie auch sicherstellen, dass sie gelesen wird, wenn sie vonnöten ist.
Was ist eine Patientenverfügung genau?
Bei einer Patientenverfügung handelt es sich um eine Willenserklärung eines Menschen, die sich auf medizinische Maßnahmen bezieht. Gebraucht wird eine solche Verfügung in dem Fall, dass man nicht mehr äußerungsfähig ist (beispielsweise wenn man im Koma liegt) oder dass man generell nicht mehr einwilligungsfähig ist, was bei eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten sein kann, also beispielsweise bei Demenz.
Dabei bezieht sich das Dokument größtenteils auf lebenserhaltende Maßnahmen wie invasive Beatmung oder den Einsatz einer PEG Magensonde.
Wer entscheidet, wenn ich keine Patientenverfügung habe?
Wenn Sie keine Patientenverfügung haben, muss die verantwortliche Ärzteschaft Sie Ihrem mutmaßlichen Willen gemäß behandeln. Um diesen zumindest annäherungsweise feststellen zu können, werden unter anderem auch Ihre Angehörigen befragt. Letzten Endes liegt die Entscheidung jedoch in den Händen der Ärztinnen und Ärzte.
Was muss in meiner Patientenverfügung stehen?
Der Leitfaden, an dem Sie sich während des Verfassens einer Patientenverfügung orientieren können, ist Vollständigkeit und Genauigkeit.
Das bezieht sich darauf, dass unkonkrete Formulierungen wie "keine lebenserhaltenden Maßnahmen" nicht als klar genug angesehen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof 2016 entschieden. Das Resultat ist, dass man für alle Eventualitäten konkrete Anweisungen geben muss.
Zur Info
Im Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 6. Juli 2016 heißt es konkret, dass „die Äußerung, ‚keine lebenserhaltenden Maßnahmen‘ zu wünschen […] nicht die für eine wirksame Patientenverfügung erforderliche hinreichend konkrete Behandlungsentscheidung darstellt“.
Sämtliche ärztlichen Maßnahmen, die nicht gewünscht sind, müssen benannt werden, für alle Krankheiten, die in Frage kommen, müssen Anweisungen gegeben werden.
Deshalb ist es an dieser Stelle von Vorteil, juristische bzw. medizinische Experten hinzuzuziehen. Textbausteine, die man sich online herunterladen kann, dienen oft nur als Muster oder als Anregung.
Zur Info
Auch das Bundesministerium für Gesundheit stellt Textbausteine für die Patientenverfügung zur Verfügung. Jedoch wird auch dort darauf hingewiesen, dass es sich um eine Anregung und eine Formulierungshilfe handelt, nicht um fertige Textteile.
Hier können Sie sich die Textbausteine ansehen.
Deshalb sollte man es nicht dabei belassen, auf vorgefertigte Dokumente zurückzugreifen.
Nehmen Sie sich für Ihre Patientenverfügung deshalb Zeit und konkretisieren Sie jedes Szenario, in dem Sie Maßnahmen oder Behandlungen ablehnen oder besonders wünschen.
Fragen, die Sie sich dabei stellen können, sind unter anderem:
- Wünsche ich mir für jede Krankheit / Situation das Unterlassen / das Benutzen der gleichen Maßnahmen?
- Möchte ich Organtransplantationen oder Bluttransfusionen in jedem Fall erhalten?
- Spielt die Verminderung von Schmerz in allen Situationen eine größere Rolle als der Erhalt des Lebens oder ist es umgekehrt?
- Will ich im Falle meines Todes meine Organe spenden oder nicht?
Selbstverständlich ist es nicht möglich, für jeden Fall eine konkrete Anweisung zu hinterlassen, vor allem, wenn Sie zum Zeitpunkt des Verfassens noch völlig gesund sind und sich nicht auf eine spezielle Krankheit beziehen können, an der Sie bereits leiden.
Deshalb können Sie in Ihrer Patientenverfügung auch Angaben hinterlassen, anhand derer es der Ärzteschaft leichter fällt, Ihren Willen zu deuten. So können Sie beispielsweise Ihre Vorstellung eines menschenwürdigen Lebens beschreiben.
Wann ist eine Patientenverfügung gültig?
Es gibt einige rechtliche und formale Dinge, die es zu beachten gilt, damit eine Patientenverfügung rechtlich bindend ist.
Rechtliche Aspekte sind die Volljährigkeit sowie die Einwilligungsfähigkeit der Person, die die Patientenverfügung erstellt. Außerdem muss die Patientenverfügung in Schriftform vorliegen.
Formal muss die Patientenverfügung – abgesehen von Ihren konkreten Handlungsanweisungen und Wünschen – folgendes enthalten:
- Vor- und Nachname
- Geburtsdatum
- Adresse
- Datum
- Unterschrift
Außerdem ist es von Vorteil, wenn ein Zeuge das Dokument ebenfalls unterschreibt und bestätigt, dass Sie sich zum Zeitpunkt des Verfassens im Vollbesitz Ihrer kognitiven Fähigkeiten befanden. Das Konsultieren eines Notars ist dazu nicht nötig, bei dem Zeugen kann es sich auch um einen Angehörigen halten oder um Ihre Hausärztin.
Wie gehe ich sicher, dass die Patientenverfügung gelesen wird, wenn es drauf ankommt?
Ein großes Manko an der Patientenverfügung ist, dass man sie kaum täglich bei sich führt, weshalb eine Einsicht erschwert wird. Erst recht in einer Situation, die große Eile erfordert, ist es daher zumindest zunächst kaum möglich, Ihre Verfügung wahrzunehmen.
Man kann der Ärzteschaft jedoch einige Hilfestellungen geben: Zum Beispiel können Sie in Ihrem Portemonnaie einen Zettel aufbewahren, auf dem steht, wo sich Ihre Patientenverfügung befindet. Dies ist in einer Notsituation zwar nicht hilfreich, bei allen weiteren Maßnahmen jedoch schon.
Eine andere Möglichkeit ist es, eine Online-Patientenverfügung zu benutzen, auf die Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt Zugang hat.
Die Online-Patientenverfügung
Die Vorteile einer Online-Patientenverfügung liegen auf der Hand:
- immer abrufbar
- keine Aufbewahrungsprobleme mehr
- Nutzung anderer Technologien wie SMS-Benachrichtigungen möglich
- Expertenhilfe bei der Erstellung der Verfügung in Online-Formularen
Eine Online-Patientenverfügung wird beispielsweise vom Unternehmen DIPAT zur Verfügung gestellt.
Sie erhalten eine Klebemarke, die Sie auf Ihrer Krankenkassenkarte anbringen können und die einen Code enthält, der der Ärzteschaft direkt Ihre Patientenverfügung zur Verfügung stellt, wenn sie ihn im DIPAT-Portal eingeben.
Mit einem Online-Formular stellt das Unternehmen zudem sicher, dass die Angaben in Ihrer Patientenverfügung korrekt, ausreichend präzise und vollständig sind. Überdies werden die Formulierungen durch Fachpersonal aktuell gehalten, was die Gültigkeit der Patientenverfügung gewährleistet.
Wir ziehen keinerlei Vorteil aus der Erwähnung von DIPAT. Auf unserem Kongress für Außerklinische Intensivpflege und Beatmung (KAI) konnten wir uns von der Qualität der Dienstleistung überzeugen. Daher zitieren wir DIPAT hier als positives Beispiel.
Was brauche ich außer einer Patientenverfügung?
Eine Patientenverfügung vermittelt Ihre Wünsche und Anordnungen hinsichtlich der medizinsichen Behandlung, die Sie erhalten wollen.
Was passiert aber mit Ihrer Wohnung, wenn Sie eine Pflegeeinrichtung nicht mehr verlassen können? Wie wird Ihre eventuell anstehende Pflegesituation geregelt?
Für alle diese Fragen können Sie in einer Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson wählen, die Entscheidungsgewalt erhält, wenn Sie sich nicht mehr äußern können. In einer Vorsorgevollmacht lässt sich auch konkret bestimmen, in welchen Fragen die Person Entscheidungsgewalt hat.
Die Vorsorgevollmacht setzt unbedingtes Vertrauen gegenüber der Person voraus, die man in dem Dokument benennt. Die Betreuungsverfügung hingegen stellt eine "schwächere" Variante dar, die erst eine Begutachtung des Gerichts über Ihren Zustand erfordert, bevor die andere Person als rechtlicher Stellvertreter eingesetzt wird. Und auch dann überprüft das Gericht sämtliche rechtlichen Schritte, die diese Person in Ihrem Namen durchführt.