Das Pflegeberufegesetz: Ziele, Inhalte & Kritik
Geschrieben von am 21. August 2019
Kategorie: Pflegegesetze
Das Pflegeberufegesetz soll Pflegeberufe ab 2020 attraktiver und zukunftsfähiger machen. Dazu soll unter anderem die Pflegeausbildung vereinheitlicht werden. Außerdem soll das Schulgeld entfallen und die Ausbildung finanziell vergütet werden.
Das Gesetz hatte allerdings einige Geburtsschwierigkeiten und ist auf massive Kritik seitens von Gewerkschaften, Verbänden und der Politik gestoßen.
Ziele des Pflegeberufegesetzes
Das Pflegeberufegesetz fasst einige Ziele ins Auge. Grundsätzlich soll es den in der Pflegebranche tätigen Menschen helfen. Dadurch setzt es sich von den Pflegestärkungsgesetzen PSG II und PSG III ab. Diese hatten eine Verbesserung der Situation von Pflegebedürftigen zum Ziel gehabt.
Sämtliche Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II und zu den Pflegegraden finden Sie hier.
Wissenswertes über das Pflegestärkungsgesetz III können Sie hier nachlesen.
Die Pflegeberufe attraktiver machen
Das primäre Ziel des Gesetzes ist es, die Pflegeberufe attraktiver zu gestalten. Dadurch will man auch dem Mangel an Pflegekräften entgegenwirken.
Hochwertige Ausbildung & Modernisierung der Pflege
Durch die Generalisierung der Pflegeausbildung sollen Pflegekräfte auf sämtliche Aufgaben vorbereitet werden, die sie im Alltag erwarten. Das Bundesministerium für Gesundheit begründet die Generalisierung damit, dass die Aufgabenfelder von AltenpflegerInnen und KrankenpflegerInnen sich zu großen Teilen überschneiden würden.
Darüber hinaus soll ein neues Pflegestudium dafür sorgen, dass die Wissenschaft stärker in die Praxis einfließt.
Sowieso soll die Praxis stärker in die Ausbildung einfließen und die Azubis dadurch besser auf den Pflegealltag vorbereiten.
Gesetzliche Regelung der Pflegetätigkeiten
Erstmals werden mit dem Pflegeberufegesetz bestimmte berufliche Tätigkeiten gesetzlich geregelt. Dadurch wird definiert, welche Aufgaben nur von entsprechend ausgebildetem Personal übernommen werden dürfen.
Vorteile für Pflegekräfte laut Bundesministerium für Gesundheit
- Bessere berufliche Weiterentwicklung
- Bessere Aufstiegschancen
- Chancen auf mehr Gehalt
- Kostenlose Ausbildung
- Angemessenes Ausbildungsgehalt
- Flexibilität in der Berufswahl
- EU-weite Anerkennung des Abschlusses
Inhalte des Pflegeberufegesetzes
Die oben genannten Ziele will das Bundesministerium für Gesundheit mit mehreren Maßnahmen erreichen.
Zusammenführung der Pflegeausbildungen
Bisher sind die Pflegeausbildungen getrennt nach dem Altenpflegegesetz und dem Krankenpflegegesetz geregelt. Diese beiden Gesetze werden im Pflegeberufegesetz zusammengeführt.
Die neue, generalistische Pflegeausbildung gestaltet sich folgendermaßen:
Die ersten zwei Jahre der Ausbildung erfolgen für alle Azubis gleich: Krankenpfleger und Altenpfleger werden gemeinsam generalistisch geschult. In der praktischen Ausbildung wählen sie einen Vertiefungsbereich. Im dritten Jahr haben die Azubis 2 Möglichkeiten.
Pflegefachfrau / Pflegefachmann
Wenn die Azubis weiter die generalistische Ausbildung verfolgen, erhalten sie nach dem dritten Jahr den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auch in der generalistischen Ausbildung können sie übrigens individuelle Schwerpunkte setzen.
Abschluss in der Altenpflege / der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege
Neben der generalistischen Ausbildung gibt es jedoch auch die Möglichkeit einer Spezialisierung. Azubis, die in ihrer Ausbildung lieber einen Schwerpunkt setzen wollen, haben die Wahl, einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu absolvieren.
Nach dem 2. Ausbildungsjahr gibt es eine Prüfung, die den aktuellen Wissensstand abfragen soll. Auch, wenn man die Prüfung nicht besteht, kann man die Ausbildung weiter verfolgen. Bei Bestehen der Prüfung haben die einzelnen Bundesländer die Möglichkeit, die Azubis als PflegehelferInnen bzw. PflegeassistentInnen anzuerkennen.
Kostenlose Ausbildung und Vergütung
Derzeit muss man für die Ausbildung ein Schulgeld entrichten. Dieses Schulgeld entfällt. Darüber hinaus erhalten alle Auszubildenden eine angemessene Ausbildungsvergütung von ihrem Ausbildungsunternehmen.
Einführung eines Pflegestudiums
Um wissenschaftliche Erkenntnisse stärker in die Praxis einfließen zu lassen, soll ein Pflegestudium eingeführt werden. Das Studium soll die Pflegeausbildung ergänzen. Es wird mindestens 3 Jahre dauern und wird mit einem akademischen Grad abgeschlossen.
Gesetzliche Regelung der Pflegetätigkeiten
Erstmals sollen die Tätigkeiten, die nur von Pflegefachfrauen bzw. Pflegefachmännern durchgeführt werden dürfen, gesetzlich geregelt werden. Diese Tätigkeiten umfassen nach §4:
- Die Erhebung und Feststellung des individuellen Pflegebedarfs
- Die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses
- Die Analyse der Pflegequalität
Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass diese Aufgaben nur von dafür ausgebildetem Personal übernommen wird.
Wann tritt das Gesetz in Kraft?
Das Pflegeberufegesetz wird schrittweise umgesetzt. Das wichtigste Datum ist dabei der 01.01.2020, wenn die neue, generalistische Pflegeausbildung beginnt.
Allerdings sind einige Regelungen bereits nach der Gesetzesverkündung in Kraft getreten, also am 25. Juli 2017. Das hat zum Ziel, den beteiligten Stellen genug Zeit zu geben, die für 2020 nötigen Änderungen zu erfüllen.
Zum 1. Juli 2019 übergab die Fachkommission für das Pflegeberufegesetz Gesundheitsminister Jens Spahn und Familienministerin Franziska Giffey die Rahmenpläne für die generalistische Pflegeausbildung. Die Fachkommission besteht aus praxiserprobten Pflegeexperten, wodurch die praktische Tauglichkeit der Rahmenpläne gewährleistet werden sollte.
Doch immer noch wird mancherorts die fehlende Differenzierung eben dieser Rahmenpläne kritisiert: Vor allem die Grenzziehung zwischen Kinderkrankenpflegekräften und Altenpflegekräften gestalte sich als schwierig, so der Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe.
Finanzierung des Pflegeberufegesetzes
Selbstverständlich fallen mit dem Pflegeberufegesetz Mehrkosten an. Diese Kosten sollen durch sogenannte Ausgleichsfonds auf Länderebene gedeckt werden. In die Ausgleichsfonds einzahlen müssen die folgenden Einrichtungen und Instanzen:
- Krankenhäuser
- Stationäre und ambulante Pflegedienste
- Das Bundesland
- Die soziale Pflegeversicherung
- Die Private Pflege-Pflichtversicherung
Dabei stellt das Gesetz sicher, dass alle in gleichem Maße an der Finanzierung beteiligt sind. Beispielsweise heißt das, dass Einrichtungen, die nicht ausbilden, genauso viel bezahlen wie Einrichtungen, die ausbilden.
Kritik am Pflegeberufegesetz
Kritik hat sich von vielen Stellen aus gemeldet. Sie betrifft vor allem die geplante generalistische Pflegeausbildung.
Kritisiert wird einerseits die Kompromisslösung des Bundestages, dass die Ausbildung keinesfalls komplett generalistisch verlaufen wird, sondern dass daneben immer noch die Möglichkeit einer Spezialisierung besteht.
Aber auch an der generalistischen Pflegeausbildung an sich nehmen laut Ärzteblatt viele Parteien Anstoß: Sie könne viele potentielle Azubis abschrecken. (Quelle: aerzteblatt.de)
Darüber hinaus könnte laut Deutschem Pflegerat auch die stationäre Altenpflege unter der geplanten Ausbildung leiden. (Quelle: domradio.de)
Auch ver.di hat sich für eine weitere spezialisierte Ausbildung ausgesprochen. (Quelle: gesundheit-soziales.verdi.de)
Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe DBfK e.V. bemängelt zudem, dass die geplante Ausbildung an der Realität scheitern könne: Die Pflegeschulen würden sich schwertun, "eine Ausbildung zu planen, die viele unterschiedliche Interessen bedienen soll und bis Ende des zweiten Ausbildungsjahres kaum kalkulierbar bleibt." (Quelle: dnfk.de)
Häufige Fragen
Was bedeutet "generalistische Ausbildung"?
Darunter versteht man, dass das Pflegeberufegesetz zwei bisher getrennte Ausbildungen zu einer Ausbildung zusammenfasst. Dadurch sollen die Azubis Kenntnisse aus beiden Bereichen, also der Altenpflege sowie der Krankenpflege, erlernen. Dies antwortet laut Bundesministerium für Gesundheit auf den Umstand, dass die Aufgaben der Alten- und der Krankenpflege sich in vielen Teilen überschneiden.
Kann ich mich trotzdem spezialisieren?
Nach der zweijährigen generalistischen Ausbildung haben die Azubis die Möglichkeit, sich im letzten Jahr Ausbildung auf die Altenpflege oder die Gesundheits- und Kinderpflege zu spezialisieren. Will man das nicht, kann man auch das dritte Ausbildungsjahr in der generalistischen Ausbildung abschließen. Aber auch in der generalistischen Ausbildung kann man Schwerpunkte setzen, die in Richtung Altenpflege bzw. Gesundheits- und Kinderpflege hinauslaufen.
Warum braucht es eine Zwischenprüfung?
Durch die Zwischenprüfung können die einzelnen Bundesländer die Azubis als PflegehelferInnen bzw. -assistentInnen anerkennen.
Wer kann die Ausbildung machen?
Alle Schülerinnen und Schüler mit einer zehnjährigen Schulausbildung können die Ausbildung beginnen. Schülerinnen und Schüler, die einen neunjährigen Hauptschulabschluss absolviert haben, können eine Ausbildung zur Pflegehelferin bzw. zum Pflegehelfer oder zur Pflegeassistenz abschließen. Sollten sie sich daraufhin entscheiden, eine weiterführende Ausbildung zu beginnen, wird ihnen die Zeit dieser Ausbildung angerechnet.
Was ist das Pflegestudium?
Das Pflegestudium ist eine dreijährige Ausbildung an der Hochschule, mit der man einen akademischen Abschluss erwirbt. Das Studium soll dazu führen, die Pflegewissenschaft in die Pflegepraxis integrieren. Außerdem sollen neue Karrieremöglichkeiten in der Pflege eröffnet werden und neue Zielgruppen für die Pflege angesprochen werden.
Wer bezahlt die Änderungen, die mit dem Gesetz kommen?
Die anfallenden Kosten werden auf Pflegeeinrichtungen sowie die Pflegeversicherung und auch auf das Bundesland aufgeteilt. Mehr dazu finden Sie unter dem Abschnitt Finanzierung.