pflegegrad-4

Pflegegrad 4 – Voraussetzungen & Geldleistungen (Stand 2022)

Geschrieben von am 3. Januar 2022
Kategorie: Pflegegesetze

178

Anfang des Jahres 2017 wurden mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 die bis dahin geltenden Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt. Der Pflegegrad 4 wird Menschen zugeteilt, die unter schwerster Beeinträchtigung ihrer Selbstständigkeit leiden.

Inhalt:

Einstufung in den Pflegegrad 4: Voraussetzungen

Die Einstufung erfolgt anhand des Neuen Begutachtungsassessments (NBA). Dabei werden nicht nur körperliche und zeitliche, sondern auch kognitive Faktoren mit in die Feststellung der Pflegebedürftigkeit einbezogen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) vergibt anhand des NBA eine Punktzahl von 0-100. 100 entspricht hierbei der höchsten Stufe der Unselbstständigkeit.

Den Pflegegrad 4 erhält eine pflegebedürftige Person, wenn der MDK ihr 70 bis <90 Punkte gibt. Das entspricht einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit dieses Pflegebedürftigen.

Zur Info: Der Begriff „Pflegestufe 4“

Pflegestufen gab es nur bis 2017, seitdem spricht man von Pflegegraden. Es gab die Pflegestufen 1, 2, 3 und später auch 0 (für Menschen mit Demenz). Pflegegrade gibt es 5. Mehr dazu können Sie in unserem umfassenden Beitrag zu den Pflegegraden erfahren.

Überblick über die Pflegegradepunkte

  • Pflegegrad 1: 12,5 – <27 Punkte
  • Pflegegrad 2: 27 – <47,5 Punkte
  • Pflegegrad 3: 47,5 – <70 Punkte
  • Pflegegrad 4: 70 – <90 Punkte
  • Pflegegrad 5: 90 – 100 Punkte

Sie benötigen Intensivpflege in Brandenburg oder Sachsen-Anhalt?

Kontaktieren Sie uns

Monatliche Leistungen der Pflegekassen für Pflegegrad 4

Geldleistung ambulant728
Sachleistung ambulant1.693€
Entlastungsbetrag ambulant (§45b SGB XI)125€
Leistungsbetrag stationär1.775€

Abgesehen davon unterstützt die Pflegeversicherung pflegebedürftige Menschen mit Pflegegrad 4 jedoch auch noch anderweitig.

Kurzzeitpflege mit Pflegegrad 4

Die Kurzzeitpflege kann man in Anspruch nehmen, wenn kurzfristig eine Verschlechterung der Lage eintritt, auf die man im Zuhause der pflegebedürftigen Person nicht vorbereitet ist bzw. falls diese aus anderen Gründen vorübergehend stationäre Betreuung benötigt.

Dabei stehen pflegegradunabhängig pauschal 1.774 Euro im Jahr für maximal 56 Tage zur Verfügung. Lediglich pflegebedürftige Menschen mit dem Pflegegrad 1 erhalten keine Unterstützung für die Kurzzeitpflege.

Verhinderungspflege mit Pflegegrad 4

Mit der Verhinderungspflege verhält es sich ähnlich wie mit der Kurzzeitpflege. Sollte eine private Pflegeperson verhindert sein und deshalb die Pflege nicht mehr übernehmen können, kann für maximal 42 Tage im Jahr ein professioneller Pflegedienst die Verhinderungspflege übernehmen.

Dafür stehen bis zu 1.612 Euro im Jahr zur Verfügung.

Allerdings kann man Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege auch miteinander kombinieren: Nimmt man nur die Verhinderungspflege in Anspruch, kann man die Hälfte des Geldes für die Kurzzeitpflege hinzurechnen. Umgekehrt ist dies auch möglich. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Beitrag zur Verhinderungspflege.

Pflegegrad 4 und Tages- und Nachtpflege

Die Tagespflege wie auch die Nachtpflege wird mit teilstationären Leistungen verrechnet. Dafür stehen mit dem Pflegegrad 4 Leistungen in der Höhe von 1.693 Euro im Monat zur Verfügung, die für die Tages- und Nachtpflege verwendet werden können. Hinzu kommen noch die 125 Euro monatlich, die den zusätzlichen Betreuungsleistungen entsprechen.

pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel für den Pflegealltag

Für die Pflege sind oft Pflegehilsmittel – zum Beispiel Messgeräte – vonnöten. Diese Hilfsmittel bezuschusst die Pflegekasse pauschal mit 40€/Monat, wobei dieser Zuschuss unabhängig vom Pflegegrad ist.

Darüber hinaus steht pflegebedürftigen Menschen auch eine Unterstützung für den Hausnotruf zur Verfügung. Dafür werden 23 € monatlich gezahlt.

Zusätzliche Betreuung in Pflegeeinrichtungen

Für ambulant gepflegte Menschen mit Pflegegrad gibt es 125€ zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen, was bereits in der Tabelle kenntlich gemacht wurde. Für Menschen, die im Pflegeheim leben, gibt es die gleiche Summe, allerdings wird sie direkt an das Heim gezahlt, wenn dieses nachweisen kann, dass Betreuungsangebote zur Verfügung stehen.

Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag zu den zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Finanzierung des barrierefreien Wohnens

Erforderliche Umbauten im Zuhause der der pflegebedürftigen Person werden von der Pflegekasse mit bis zu 4.000€ unterstützt. Man kann jedoch nicht beliebig oft Umbauten vornehmen. Eine neue Baumaßnahme muss mit einer Verschlechterung des Zustands einhergehen und damit in der Regel auch mit einer Erhöhung des Pflegegrades.

Erfahren Sie hier mehr zu barrierefreiem Wohnen.

Informationen zu alternativem Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie hier.

inhalte-pflegeberufegesetz

Pflegegrad beantragen: So geht's

Den Antrag auf die Einstufung in einen Pflegegrad bzw. die Neueinstufung stellen Sie oder Ihr Angehöriger bei der Pflegekasse. Daraufhin kommt ein Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und ermittelt die Selbstständigkeit bzw. die Fähigkeiten des Antragstellers. Die Punkte, die er mit dem Gutachten vergibt, führen dann zur Einstufung in einen Pflegegrad.

Hier erfahren Sie mehr zur Antragstellung für den Erhalt eines Pflegegrades.

Falsch eingestuft? Widerspruch einlegen!

Wenn Sie denken, dass Sie oder Ihr Angehöriger zu niedrig eingestuft wurde, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen und eine neue Begutachtung beantragen. Sie haben bis zu vier Wochen nach Erhalt des Bescheids Zeit, den Widerspruch einzulegen. Anschließend verbleiben Ihnen weitere vier Wochen, um den Widerspruch zu begründen.

pflegegrade-1-2-3-4-5

Was sind die Pflegegrade?

Bei den Pflegegraden handelt es sich um Einstufungskategorien von pflegebedürftigen Menschen hinsichtlich ihrer Selbstständigkeit. Damit verbunden ist der Aufwand an Pflege, den sie benötigen. Bis Ende 2016 wurden für diese Einteilung Pflegestufen benutzt. Mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 hat sich das geändert. Der Grund ist, dass man verstärkt auch kognitiven Beeinträchtigungen, nicht mehr nur körperlichen, Rechnung tragen wollte. Dieses Ziel wird durch das Neue Begutachtungsassessment unterstützt, das pflegebedürftige Menschen ganzheitlich bewertet und neben der Mobilität bzw. der Zeit für die Pflege auch kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensauffälligkeiten etc. in Betracht zieht.

Mehr dazu finden Sie in unserem ausführlichen Beitrag zum Pflegestärkungsgesetz 2 und zu allen Pflegegraden.

Das Pflegestärkungsgesetz 3 wurde 2016 verabschiedet und ist ebenfalls im Januar 2017 in Kraft getreten. Der Zweck dieses Gesetzes ist die verstärkte Implementierung des Pflegestärkungsgesetzes 2 in ländlichen Regionen Deutschlands. Außerdem verknüpft das Gesetz erstmals Pflegegelder mit anderen Sozialleistungen, die im Zusammenhang mit Pflege stehen, auf einer rechtlichen Ebene. Gemeint sind hier Beispielsweise Leistungen wie die Eingliederungshilfe.

Erfahren Sie alles über das Pflegestärkungsgesetz 3 in unserem Beitrag zu diesem Thema.

Haben Sie weitere Fragen zum Pflegegrad 4?

In diesem Fall empfehlen wir Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG): Dort wird Ihnen kompetent und umfassend geholfen!

Die Sprechzeiten sind:

  • montags bis donnerstags: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • freitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Telefonnummer: 030 / 340 60 66 – 02

Faxnummer & Email für gehörlose und hörgeschädigte Menschen:
030 / 340 60 66 – 07

info.deaf@bmg.bund.de
info.gehoerlos@bmg.bund.d

Außerdem gibt es auch ein Gebärdentelefon:
ISDN-Bildtelefon: 030 / 340 60 66 – 08
Video over IP: gebaerdentelefon.bmg@sip.bmg.buergerservice-bund.de

Zur Info

Hier finden Sie alle Informationen zu den anderen Pflegegraden:

Pflegegrad 4 und Intensivpflege

Eine Intensivpflegeversorgung ist pflegegradunabhängig und richtet sich nach dem Bedarf des pflegebedürftigen Menschen. Intensivpflegebedarf besteht beispielsweise, wenn man eine Trachealkanüle hat, an einer Tumorerkrankung oder einer neurologischen Krankheit leidet, querschnittsgelähmt ist oder im Wachkoma liegt.

Hier sind wir mit unserer ambulanten Intensivpflege tätig

178
Sie wollen die neusten Beiträge zum Thema “Pflege” erhalten? Jetzt anmelden newsletter-abo newsletter-abo-mobile