Pflegegrade 1,2,3,4 & 5 – Das erhalten Pflegebedürftige 2022
Geschrieben von am 3. Januar 2022
Kategorien: Allgemein, Pflegegesetze
Seit Januar 2017 gibt es einen neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit: Die Pflegegrade. Mit den Pflegegraden sollen geistige Erkrankungen mehr berücksichtigt werden, als sie das noch mit den Pflegestufen wurden. Darüber hinaus soll die Selbstständigkeit pflegebedürftiger Menschen maßgeblich zur Einstufung ihrer Pflegebedürftigkeit beitragen.
Die Einteilung in einen Pflegegrad berücksichtigt sowohl psychische als auch physische Faktoren. Mit den Pflegestufen wurde hauptsächlich die körperliche Komponente der Pflegebedürftigkeit betrachtet.
Was sind Pflegegrade?
Pflegegrade sind 5 Einstufungskategorien (Pflegegrad 1-5) für pflegebedürftige Menschen, anhand derer die Pflegekassen entsprechende Pflegegelder bezahlen. Vor 2017 gab es für diese Einstufung 3 bzw. 4 Pflegestufen (Pflegestufe 0-3). Seit 2017 gelten die neuen Pflegegrade.
Die Abstufungen der Pflegebedürftigkeit wurden im Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) neu vorgenommen, um Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz gerecht zu werden.
Weiterführende Infos
Überblick über die Geldleistungen
Die Hauptleistungsbeiträge für die fünf neuen Pflegegrade sehen wie folgt aus:
Monatliche Leistungen bei ambulanter Pflege
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
Geldleistung ambulant | 316€ | 545€ | 728€ | 901€ | |
Sachleistung ambulant | 724€ | 1.363€ | 1.693€ | 2.095€ |
Monatliche Leistungen bei teilstationärer und stationärer Pflege
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
Leistungsbetrag teilstationär | 724€ | 1.363€ | 1.693€ | 2.095€ | |
Leistungsbetrag stationär | 125€ | 770€ | 1.262€ | 1.775€ | 2.005€ |
Pflegegrad 1 – geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (12,5 bis unter 27 Punkte)
Der Pflegegrad 1 ist die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit und kommt für Menschen in Frage, die die Grundbedingungen für die Pflegestufe 0, die bis Ende 2016 gültig war, nicht erfüllt hatten. Das heißt, dass mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz PSG II prinzipiell mehr Menschen als Pflegebedürftige gelten und somit die Chance auf eine Unterstützung seitens der Pflegeversicherung haben.
Zur Info
Ein allgemeiner Irrtum ist, dass Menschen, die 2016 unter Pflegestufe 0 gefallen sind, nun in den Grad 1 eingeteilt werden. Menschen der Pflegestufe 0 befinden sich seit 2017 im Grad 2.
Leistungen mit Pflegegrad 1:
Hier finden Sie sämtliche Infos zum Pflegegrad 1.
Pflegegrad 2 – Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (27 bis unter 47,5 Punkte)
Man wird dem Pflegegrad 2 zugeordnet, wenn die eigene Selbstständigkeit erheblich beeinträchtigt ist. Was genau das bedeutet, können Sie im Punkt "Einstufung" näher nachvollziehen. Pauschale Aussagen lassen sich hier nicht treffen, da die Pflegebedürftigkeit eines jeden Menschen höchst individuell ist und diese von sehr vielen Faktoren abhängt.
Leistungen mit Pflegegrad 2
Hinweis: Der Pflegegrad 2 entspricht der Pflegestufe 0 und der Pflegestufe 1 ohne eingeschränkte Alltagskompetenz.
Hier finden Sie alle Infos zum Pflegegrad 2 detailliert aufgeführt.
Pflegegrad 3 – Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (47,5 bis unter 70 Punkte)
Den Pflegegrad 3 erhält man, wenn die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person schwer beeinträchtigt ist. Dies entspricht einer Umsetzung in 45,5 bis <70 Punkte des Neuen Begutachtungsassessments. Dessen Bewertungsmaßstäbe können Sie weiter unten einsehen.
Leistungen mit Pflegegrad 3:
Hier gelangen Sie zu umfassenden Informationen zum Pflegegrad 3.
Pflegegrad 4 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (70 bis unter 90 Punkte)
Den Pflegegrad 4 erhält man vom MDK, wenn die Selbstständigkeit bzw. die Fähigkeiten schwerst beeinträchtigt sind.
Das Neue Begutachtungsassessment setzt den Pflegegrad 4 mit 70 bis unter 90 Gesamtpunkten an.
Leistungen mit Pflegegrad 4:
Hier haben wir sämtliche Informationen zum Pflegegrad 4 für Sie zusammengestellt.
Pflegegrad 5 – Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 Punkten)
Der Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Diesen Grad erhalten Menschen, die unter die Definition „Härtefall“ fallen. Mit diesem Begriff werden Menschen bezeichnet, die einen außergewöhnlich hohen Pflegeaufwand erfordern. In diesem Grad wird hinsichtlich der Pflegeleistungen kein Unterschied zwischen Menschen mit und ohne eingeschränkten kognitiven Fähigkeiten gemacht.
Wir betreuen intensivpflegebedürftige Menschen in Brandenburg und Sachsen-Anhalt
Sie benötigen unsere Hilfe?
Leistungen mit Pflegegrad 5:
Hier gelangen Sie zu allen wichtigen Informationen zum Pflegegrad 5.
Zur Info
Wenn ein Härtefall vorliegt, der bis Ende 2016 der Pflegestufe 3 zugeteilt wurde, kann auch der Pflegegrad 5 bewilligt werden, wenn die dafür normalerweise nötigen 90 Punkte nicht erreicht werden.
Die besondere Bedarfskonstellation
Diese Sonderregelung ist für körperlich schwerst beeinträchtigte Menschen gedacht, die keine kognitiven Beeinträchtigungen haben. Diese Menschen bekommen den Pflegegrad 5 zugeteilt, obwohl sie ihn nach den Punkten des Neuen Begutachtungsasssessments (NBA) nicht erreichen würden.
Der Grund dafür ist, dass sich Modul 2,3 und 6 des NBA auf kognitive Fähigkeiten beziehen. Sind diese noch vollständig vorhanden, werden die 90+ Punkte, die für das Erhalten des Pflegegrad 5 nötig sind, nicht erreicht.
Menschen, die dennoch den Pflegegrad 5 benötigen, fallen unter die besondere Bedarfskonstellation. Das gilt für Pflegebedürftige mit einer Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine.
Mehr dazu können Sie im Beitrag zum Pflegegrad 5 im Abschnitt zur besonderen Bedarfskonstellation erfahren.
Anspruch auf Intensivpflege
Benötigt ein Mensch Intensivpflege, hat das nichts mit dem Pflegegrad zu tun. Intensivpflege richtet sich pflegegradunabhängig beispielsweise an Menschen, die eine Trachealkanüle haben, an einer Tumorerkrankung oder neurologischen Erkrankungen leiden, die querschnittsgelähmt sind oder im Wachkoma liegen.
Intensivpflege-WG in Brandenburg an der Havel
Für Menschen mit Intensivpflegebedarf haben wir neben unseren Pflegefachkräften für außerklinische Intensivpflege auch eine Intensivpflege-WG. Diese WG ist für Menschen geeignet, die Intensivpflegebedarf haben, aber nicht im Heim oder zuhause gepflegt werden können oder wollen.
Welche Geldleistungen gibt es?
Je nach Pflegebedürftigkeit und je nach Pflegeform werden unterschiedliche Gelder seitens der Pflegeversicherung ausgezahlt. Die Hauptleistungsbeträge für die fünf Pflegegrade bestehen je nach Pflegeform aus Pflegegeld, Pflegesachleistung bzw. ambulanten Sachleistungen und dem stationären Leistungsbetrag.
Pflegegeld
Das Pflegegeld (auch Pflegeleistung ambulant genannt) kann von Menschen in Anspruch genommen werden, die zu Hause durch Angehörige bzw. Ehrenamtliche gepflegt werden. Die Pflegekasse zahlt die Leistungen direkt an den Pflegebedürftigen. Dieser kann entscheiden, wem er welche Summe für seine Pflegetätigkeiten auszahlt.
Wenn eine solche Geldleistung gezahlt wird, geht das mit einer obligatorischen Beratung einher. Dadurch soll der pflegende Angehörige oder Ehrenamtliche dazu befähigt werden, eine qualitativ hochwertige Pflege durchzuführen.
Monatliche Leistungen des Pflegegelds:
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
Pflegegeld | 316€ | 545€ | 728€ | 901€ |
Hat man den Pflegegrad 1, erhält man somit noch kein Pflegegeld, da die Pflegebedürftigkeit laut MDK noch so gering ist, dass die betreffende Person ihren Alltag noch ohne Hilfe bewältigen kann.
Mehr können sie in unserem Beitrag zum Pflegegeld erfahren.
Pflegesachleistungen
Diese Leistung erhält ein Pflegebedürftiger, wenn er zwar weiterhin zu Hause gepflegt wird, dies aber von einem professionellen ambulanten Pflegedienst. Auch das Leben in Pflege-WGs fällt unter diese Kategorie. Man spricht dann auch von einer Pflegesachleistung. Dieses Geld soll dazu dienen, die Grundpflege, die Behandlungspflege und die Hauswirtschaft des Pflegebedürftigen durch einen Pflegedienst sicher zu stellen.
Nützliche Infos
Wenn für diese Pflege und die Versorgung gesorgt ist, kann die Pflegesachleistung auch für eine Betreuung beansprucht werden.
Die ambulante Pflegesachleistung wird auch gezahlt, wenn eine teilstationäre Pflege in Anspruch genommen wird, also eine Pflege, die teilweise in einem Pflegeheim stattfindet. Dies bezeichnet normalerweise die Tages- und Nachtpflege. Solche Angebote werden normalerweise angenommen, weil die Angehörigen, die sonst die Pflege übernehmen, berufstätig sind.
Monatliche Leistungen des ambulanten Leistungsbetrags:
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
Pflegesachleistung | 724€ | 1.363€ | 1.693€ | 2.095€ |
Mehr Informationen finden Sie in unserem Beitrag zu den Pflegesachleistungen.
Die Kombileistung: Ambulante Geldleistung + ambulante Sachleistung
Von einer Kombileistung spricht man bei einer Kombination aus ambulanter Geldleistung und ambulanter Sachleistung bzw. Pflegesachleistung. Dies ist möglich, damit man die Pflege optimal auf die individuellen Bedürfnisse abstimmen kann. Wenn eine Kombileistung bezogen wird, heißt das, dass das Pflegegeld sich in dem Maß vermindert, in dem der Wert der Pflegesachleistungen zunimmt.
Ein Beispiel
Ein Pflegebedürftiger mit dem Pflegegrad 3 macht mit einem Pflegedienst einen Vertrag über gewisse Leistungen, die dieser Dienst übernehmen soll: Für die morgendliche Grund- und Behandlungspflege, die der Pflegebedürftige beziehen will, veranschlagt der Dienst ambulante Sachleistungen in Höhe von 958 Euro im Monat.
Dies entspricht einer Prozentzahl von 70,2% der Pflegesachleistung. Diese beträgt für den Pflegegrad 3 insgesamt 1.363 Euro. Das heißt, ihr pflegebedürftiger Angehöriger hat zusätzlich zu dem Anteil an der ambulanten Pflegesachleistung noch einen Anspruch auf 29,8% des Pflegegelds. Bei Pflegegrad 3 beträgt das Pflegegeld bzw. die ambulante Geldleistung 545 Euro im Monat. 29,8% dieses Pflegegelds sind 162,41 Euro im Monat.
Der Pflegebedürftige erhält somit insgesamt 1.120 Euro im Monat für seine Pflege, wobei ihm 162,41 Euro davon von der Pflegeversicherung zukommen, die er seinen Angehörigen geben kann, um deren Aufwand zu kompensieren.
Mehr Informationen zu diesem Thema können Sie unserem Beitrag zur Kombinationsleistung entnehmen.
Teilstationärer Leistungsbetrag
Teilstationäre Leistungsbeträge erhalten Pflegebedürftige, die sich weniger als 24 Stunden in einer Pflegeeinrichtung aufhalten. Damit ist zumeist die Tages- und Nachtpflege gemeint. Der teilstationäre Leistungsbetrag entspricht den Pflegesachleistungen.
Monatliche Leistungen des teilstationären Leistungsbetrags:
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
Pflegesachleistung | 724€ | 1.363€ | 1.693€ | 2.095€ |
Stationärer Leistungsbetrag
Pflegebedürftige Personen erhalten den stationären Leistungsbetrag, wenn er vollstationär gepflegt wird. Vollstationäre Pflege bedeutet, dass der Pflegebedürftige eine Pflegeform in Anspruch nimmt, die nicht mehr im eigenen Zuhause stattfindet, sondern in einem Pflegeheim.
Monatliche Leistungen des stationären Leistungsbetrags:
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
Pflegesachleistung | 770€ | 1.262€ | 1.775€ | 2.005€ |
Zusätzlich zum stationären Leistungsbetrag, den man für seine Pflege in einem Pflegeheim erhält, ist jedoch auch noch der bundesdurchschnittliche pflegebedingte Eigenanteil zu entrichten.
Der bundesdurchschnittliche pflegebedingte Eigenanteil
Beim Eigenanteil, den jeder Pflegebedürftige für seine stationäre Pflege entrichten muss, gelten zwei Werte. Standardmäßig muss jeder Pflegebedürftige einen Eigenanteil entrichten, der sich auf 580€ beläuft.
Hinzu kommen allerdings noch die Kosten für Verpflegung, Unterkunft und andere Investitionen. Diese Kosten werden pro Einrichtung individuell berechnet.
Zur Info
Wer in einer Pflege-WG wohnt, muss den Eigenanteil nicht entrichten. Bei einer Pflege-WG handelt es sich um eine ambulante Wohnform.
Welche Gelder kann ich zusätzlich beziehen?
Eine pflegebedürftige Person erhält also, je nach Pflegeform, entweder Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder den stationären Leistungsbetrag. Was ist aber außerdem noch möglich?
Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Diese Leistung richtet sich nach §45b, SGB XI. Vor Januar 2015 waren damit lediglich die zusätzlichen Betreuungsleistungen gemeint. Seitdem jedoch zählen zusätzliche Entlastungsleistungen mit dazu. Diese Leistungen erstrecken sich auf die folgenden Bereiche:
- Alltagsbegleitung, die bei Dingen, die die pflegebedürftige Person noch selbst erledigen kann, Hilfestellung bietet
- Sonstige Dienstleistungen
- Generell alle Tätigkeiten, die Entlastung verschaffen
Damit ist größtenteils Haushaltshilfe, Alltagsbegleitung und Pflegebegleitung gemeint. Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen entsprechen 125€ monatlich, unabhängig vom Pflegegrad. In Anspruch nehmen kann sie also jeder pflegebedürftige Mensch, der ambulant gepflegt wird.
Vergütungszuschläge für zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen
Die nach §43b SGB XI (vormals §87b SGB XI) geregelten Vergütungszuschläge sind gewissermaßen das Pendant der Betreuungs- und Entlastungsleistungen für stationär gepflegte Menschen. Das Geld wird dem Pflegeheim ausbezahlt. Allerdings muss das Heim nachweisen, dass es zusätzliche Betreuung und Aktivierung der Heimbewohner anbietet.
Verhinderungspflege
Eine Verhinderungspflege kann beantragt werden, wenn eine private Pflegeperson kurzfristig ausfällt. So kann für maximal 42 Tage im Jahr eine professionelle Pflegekraft die private Pflegeperson vertreten. Die Gelder der Verhinderungspflege umfassen maximal 1.612€ im Kalenderjahr. Allerdings hängt die tatsächliche Summe davon ab, von wem die Pflege übernommen wird.
In unserem umfassenden Beitrag zur Verhinderungspflege erfahren Sie alle weiteren Details.
Verhinderungspflege erklärt vom Bundesministerium für Gesundheit
Wohnungsanpassung
Nach §40 SGB XI haben Menschen, die ambulant gepflegt werden, einen Anspruch auf finanzielle Hilfe beim Umbau ihrer Wohnung. Dabei wird max. 4.000€ pro Maßnahme von der Pflegeversicherung bezuschusst. Eine Maßnahme definiert sich durch eine Umbauphase. Wenn ein Mensch in einem gewissen Pflegegrad also seine Wohnung umbauen muss, um barrierefrei zu leben, bekommt er max. 4.000€ von der Pflegeversicherung. Verschlechtert sich sein Zustand und sind neue Umbauten nötig, wird dies als weitere Maßnahme gewertet und wieder mit maximal 4.000€ unterstützt.
Mehr zur Wohnraumanpassung finden Sie in unserem Beitrag zum barrierefreien Wohnen.
Auch in betreutem Wohnen kann man Unterstützung bei der Wohnungsanpassung anfordern. In diesem Fall kann man die Unterstützung, die man erhält, mit der der anderen Bewohner kombinieren, wodurch man mehr Geld für die Maßnahmen erhält. Allerdings gilt hier, dass max. 16.000 Euro für ein Maßnahmenpaket bezuschusst werden.
Zur Info
Wenn eine betreute Wohngruppe neu gegründet wird, unterstützt die Pflegeversicherung diese Gründung mit 2.500€ pro Bewohner bis max. 10.000€.
Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen, erklärt vom Bundesgesundheitsministerium
Medizinische Hilfsmittel / Pflegemittel
Die Pflegekassen zahlen Zuschüsse für unterschiedlichste Hilfsmittel. Dies gilt zum Beispiel für Messgeräte (wenn sie unbedingt erfordert werden), aber auch ein Hausnotruf wird mit 23,00€ monatlich unterstützt. Alle weiteren Gebrauchsmittel werden mit insgesamt 40€ monatlich pauschal subventioniert.
Mit der Pflegereform, die Anfang 2017 in Kraft getreten ist, entfällt die Antragspflicht. Das heißt, dass alle Hilfsmittel und Pflegemittel, die von einem Gutachter als nötig erachtet werden, unmittelbar als beantragt gelten, wenn die Betroffenen sie auch erhalten wollen. Seit 2022 können auch Pflegekräfte einen Bedarf an Hilfsmitteln festhalten.
Pflegeapps
Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) von 2021 steht pflegebedürftigen Menschen mit Pflegegrad ein Budget von 50€ im Monat zur Verfügung, das sie für digitale Pflegeanwendungen (DiPa), also Pflegeapps verwenden können. Die Apps sollen Pflegende sowie Pflegebedürftige im Pflegealltag unterstützen.
Pflegeberatung / Pflegekurse
Sofern man einen Pflegegrad zugeordnet bekommen hat, hat man Anspruch auf kostenlose Beratungen. Dies gilt für Pflegebedürftige sowie für deren Angehörige.
Einerseits soll die Qualität des Umgangs und der Pflege sichergestellt werden. Andererseits soll auch der Pflegebedürftige über die Möglichkeiten aufgeklärt werden, die sich ihm bieten. Zum Beispiel werden oft Umbaumaßnahmen besprochen, die seine Wohnung barrierefrei machen. Die Beratung wird in sogenannten Pflegestützpunkten angeboten. Das PSG 3 sieht vor, dass noch mehr dieser Zentren gebaut werden, um gerade für die Landbevölkerung einfacher erreichbar zu werden.
Die Pflegelücke
Die Pflegeversicherung wurde als Teilleistungsversicherung konzipiert. Das heißt, dass sie in den meisten Fällen nicht die vollen Kosten deckt, die Pflegebedürftigen für ihre Pflege entstehen. Pflegebedürftige Menschen müssen also selbst einen Teil der Pflegekosten übernehmen. Die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegeversicherung und den tatsächlich anfallenden Pflegekosten nennt man Pflegelücke.
Die tatsächliche Pflegelücke fällt für jeden Menschen unterschiedlich aus. Die wichtigsten Faktoren sind hierbei:
- Alter
- Wohnort (Bundesland)
- Pflegebedürftigkeit
- Form der Pflege (Pflege durch Angehörige, ambulanter Pflegedienst, stationäre Pflege)
Demnach ist es nicht möglich, die Pflegelücke pauschal zu beziffern.
Wie entsteht die Pflegelücke?
Der Wohnort ist deshalb wichtig für die Berechnung der Pflegelücke, weil Pflegeheime jeweils einen verschiedenen durchschnittlichen Eigenanteil berechnen, den Bewohnerinnen und Bewohner bezahlen müssen.
Zwar gibt es den bundesdurchschnittlichen Eigenanteil von 580€ im Monat, jedoch kommen dazu immer noch individuell berechnete Kosten, die je nach Pflegeheim, jedoch durchschnittlich auch nach Bundesland stark voneinander abweichen.
Da dieser Eigenanteil bei ambulanten Pflegediensten und bei Pflege durch Angehörige nicht zu entrichten ist, ist die Pflegelücke bei diesen Pflegeformen weitgehend unabhängig vom Bundesland.
Allerdings unterscheiden sich auch die Preise der ambulanten Pflegedienste. Diese Preise sind jedoch an Vergütungsvereinbarungen gekoppelt, die zwischen den Pflegekassen und den Pflegediensten bestehen. Die Unterschiede fallen also nicht so extrem aus wie bei vollstationärer Pflege.
Das gilt im Übrigen auch für die teilstationäre Pflege, also beispielsweise eine Tagespflege, da hier auch die ambulanten Sachleistungen ausgezahlt werden. Die ambulanten Sachleistungen sind Gelder, die bei der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes ausgezahlt werden.
Beispiele
Mit Pflegegrad 3 belaufen sich die Kosten für die Pflege in einem Pflegeheim in Mecklenburg-Vorpommern auf durchschnittlich 2.300€ im Monat. Davon übernimmt die Pflegeversicherung 1.262 monatlich. Die Pflegelücke besteht demnach aus 1.038€.
Wird man in Baden-Württemberg mit Pflegegrad 3 in einem Pflegeheim gepflegt, entstehen durchschnittliche monatliche Kosten von 3.045€. Der stationäre Leistungsbetrag von 1.262€ bleibt gleich. Die entstehende Pflegelücke beträgt also 1.783€ im Monat.
Rechenbeispiele anhand der Pflegestatistik 2015.
Was steht mir als pflegendem Angehörigem zu?
Als pflegender Angehöriger haben Sie Anspruch auf unterschiedliche Leistungen seitens des Staates und der Pflegeversicherung.
Pflegegeld
Das Pflegegeld wird allen Pflegebedürftigen gezahlt, die ambulant von Angehörigen gepflegt werden. Der Pflegebedürftige darf frei über das Pflegegeld verfügen. Allerdings ist es primär dazu da, dem Angehörigen als finanzielle Anerkennung weitergegeben zu werden. Wie hoch die Zahlung des Pflegegeldes ist, hängt vom jeweiligen Pflegegrad des Pflegebedürftigen ab.
Rentenansprüche
Sobald Sie einen pflegebedürftigen Angehörigen mindestens 10 Stunden, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche, pflegerisch unterstützen, gelten Sie als Pflegeperson gemäß der Definition der Pflegeversicherung. Wenn Sie zudem nicht mehr als 30 Stunden pro Woche erwerbstätig sind, unterstützt die Pflegeversicherung Ihre Beiträge zur Rentenversicherung.
Ausschlaggebend hierfür ist der Pflegegrad Ihres Angehörigen und die Art der Pflegetätigkeit.
Erhöhung des Rentenanspruchs bei Pflegesachleistungen
Wenn Ihr pflegebedürftiger Angehöriger nur Pflegesachleistungen erhält, erhöht das Ihren Anspruch auf Rente folgendermaßen pro Jahr Pflegetätigkeit:
Pflegegrad | Rente West/Monat | Rente Ost/Monat |
1 | - | - |
2 | 5,84€ | 5,57€ |
3 | 9,30€ | 8,87€ |
4 | 15,14€ | 14,44€ |
5 | 21,63€ | 20,63€ |
Erhöhung des Rentenanspruchs bei Kombinationsleistungen
Erhält Ihr pflegebedürftiger Angehöriger Kombinationsleistungen, wird Ihr Rentenanspruch wie folgt pro Jahr Pflegetätigkeit erhöht:
Pflegegrad | Rente West/Monat | Rente Ost/Monat |
1 | - | - |
2 | 7,09€ | 5,76€ |
3 | 11,29€ | 10,77€ |
4 | 18,39€ | 17,54€ |
5 | 26,27€ | 25,06€ |
Erhöhung des Rentenanspruchs bei Pflegegeld
Erhält Ihr pflegebedürftiger Angehöriger ausschließlich Pflegegeld, wird Ihr Rentenanspruch pro Jahr Pflegetätigkeit wie folgt erhöht:
Pflegegrad | Rente West/Monat | Rente Ost/Monat |
1 | - | - |
2 | 8,34€ | 7,96€ |
3 | 13,29€ | 12,68€ |
4 | 21,63€ | 20,63€ |
5 | 30,90€ | 29,48€ |
Quelle: deutsche-rentenversicherung.de.
Unfallversicherung und Arbeitslosenversicherung
Während der Zeit, die Sie Ihren Angehörigen pflegen, sind Sie gesetzlich unfallversichert, ohne dass Ihnen dadurch Kosten entstehen.
Zudem haben Sie die Möglichkeit, bei der Arbeitslosenversicherung versichert zu bleiben. Voraussetzung hierfür sind die folgenden Punkte:
- Antragstellung bei der Bundesagentur für Arbeit innerhalb von 3 Monaten nach Aufnahme der Pflegetätigkeit bzw. nach Beendigung einer Pflegezeit (§3 Abs. 1 Satz 1 des Pflegezeitgesetzes)
- Sie haben mindestens 12 der letzten 24 Monate, bevor Sie mit der Pflege begonnen haben, Beiträge zur Arbeitsförderung gezahlt oder Arbeitslosengeld erhalten
Direkt, bevor Sie mit der Pflege begonnen haben, waren Sie pflichtversichert oder haben Arbeitslosengeld bezogen - Sie sind nicht anderweitig versicherungspflichtig zur Arbeitsförderung bzw. versicherungsfrei (einen Minijob können Sie neben der Pflege allerdings noch ausführen)
Verhinderungspflege
Eine Verhinderungspflege wird von der Pflegekasse in dem Fall gezahlt, dass Sie als pflegender Angehöriger wegen eines Urlaubs oder wegen Krankheit die Pflege nicht durchführen können. Dazu müssen Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen allerdings seit mindestens 6 Monaten pflegen.
Mehr Informationen zur Verhinderungspflege finden Sie auch in unserem Beitrag zu diesem Thema.
Zur Info
Wenn Sie Urlaub machen, werden Ihre Rentenversicherungsbeiträge weiter gezahlt.
Kostenlose Pflegekurse für Angehörige
Mit der Einführung des 2. Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) zu Beginn 2016 wurden die Pflegekassen dazu verpflichtet, Angehörigen kostenlose Pflegekurse anzubieten. Dies soll dazu dienen, die Angehörigenpflege kompetent zu machen. Allerdings sollen die Kurse Angehörigen auch den Platz dafür bieten, Kontakte zu knüpfen, Fragen zu stellen und sich auszutauschen.
Freistellungen nach dem Familienpflegezeitgesetz
Wenn Sie mindestens 15 Wochenstunden in einem Betrieb arbeiten, der mehr als 25 Mitarbeiter beschäftigt, haben Sie ein Recht auf eine teilweise Freistellung von 24 Monaten für die häusliche Pflege eines nahen Angehörigen. Dies müssen Sie 8 Wochen im Voraus bei Ihrem Arbeitgeber beantragen.
Alle wissenswerten Informationen zum Pflegezeitgesetz finden Sie in unserem Beitrag zu diesem Thema.
Vorsorge- und Rehabilitationsaufenthalte für pflegende Angehörige
Die Krankenkassen bieten Vorsorge- und Rehabilitationsaufenthalte in zweierlei Hinsicht an. Erstens bestehen solche Angebote für den pflegenden Angehörigen alleine, damit er eine Pause von der Pflege machen und Abstand gewinnen kann. Zweitens gibt es jedoch auch Angebote für beide, also Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen. Für die Versorgung der Pflegebedürftigen während dieser Zeit kann dieser sein Recht auf Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen.
Wie wird man in einen Pflegegrad eingestuft?
Das Neue Begutachtungsassessment
Der Begriff des Neuen Begutachtungsassessment (NBA) hört sich erst einmal überwältigend an. Doch dahinter steckt nichts anderes als ein System der Begutachtung, das seit Anfang 2017 mit dem Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II) angewandt wird. Generell soll die Selbstständigkeit das neue Kriterium bei der Einstufung sein. Dabei sind nicht mehr Voraussetzungen auf körperlicher Ebene, sondern Voraussetzungen der geistigen Verfassung wichtig.
Die minutengenaue Messung spielt im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) nur noch eine untergeordnete Rolle. Die Pflegebedürftigen werden ganzheitlich in Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Dies geschieht mit Hilfe einer Punktevergabe. Auf einer Skala von 0 bis 100 wird dann eine Einteilung in einen der fünf Pflegegrade vorgenommen. Dies gilt nur für die neuen Fälle.
Die Begutachtungskriterien im Überblick
Im Neuen Begutachtungsassessment (NBA) werden die folgenden sechs Bereiche begutachtet. Für jeden Pflegegrad gibt es in diesen sechs Bereichen Richtwerte, an denen sich die Gutachter bei der Bewertung orientieren.
1) Mobilität
Inwiefern ist freie Bewegung (aufrechtes Sitzen, Gehen, Positionsveränderungen im Bett) möglich?
2) Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Können noch Entscheidungen gefällt, Orte und Personen erkannt, komplexe Handlungen durchgeführt werden?
3) Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Gibt es motorische, (auto)aggressive Auffälligkeiten im Verhalten? Bestehen (irrationale) Ängste, Wahnvorstellungen, Depressionen?
4) Selbstversorgung
Inwiefern liegt die Fähigkeit vor, die Körperpflege, das An- und Auskleiden, die Ernährung etc. noch selbstständig zu vollziehen?
5) Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
Wie viel Unterstützung ist im Bereich der krankheitsbedingten Anforderungen (z.B. bei der Medikamentengabe oder dem Verbandswechsel) notwendig?
6) Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Kann der Tagesablauf noch selbstständig gestaltet und an eventuelle Veränderungen angepasst werden? Wird mit anderen Menschen normal interagiert?
Die verschiedenen Einteilungsaspekte haben einen unterschiedlich hohen Einfluss auf die Einteilung in einen Pflegegrad.
Gewichtung der Begutachtungskriterien
Die Einteilung wird von einem unabhängigen Prüfer seitens der Krankenkassen durchgeführt. Mit dieser Aufgabe betraut ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK).
Begutachtung von Kindern
Prinzipiell wird bei Kindern das gleiche Begutachtungsinstrument verwendet wie bei Erwachsenen. Allerdings verläuft die Einschätzung bei der Begutachtung der verschiedenen Aspekte anders. Für die Einstufung von Kindern gibt es Kinderbeauftragte, die eigens dafür geschult sind, die Einschätzung vorzunehmen.
Zur Info
Bei Kindern wird nicht auf Selbstständigkeit an sich geachtet, sondern auf den Grad, in welchem es von der Selbstständigkeit anderer Kinder in ihrem Alter abweicht.
Pflegegrad beantragen
Streng genommen beantragt man keinen Pflegegrad, sondern die Einteilung in einen solchen. Die Einteilung muss bei der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden. Was beachtet werden muss, ist die Tatsache, dass die Gelder aus der Pflegeversicherung erst im Monat der Antragstellung erbracht werden, was heißt, dass ein solcher Antrag möglichst frühzeitig gestellt werden sollte.
Der Besuch des MDK ist ausschlaggebend für die Einstufung. Auf Grundlage seines Gutachtens entscheidet die Pflegekasse, welchem Grad Sie angehören. Deshalb ist es ratsam, sich gut darauf vorzubereiten, zum Beispiel mit einem Pflegetagebuch, in das alle Pflegemaßnahmen und deren zeitlicher Aufwand über mindestens zwei Wochen eingetragen werden.
Zur Info
Bei privat versicherten Menschen kümmert sich die Firma Medicproof GmbH um die Einstufung in einen Pflegegrad. Dabei geht die Firma jedoch genauso vor wie der MDK.
Falsch eingestuft - Widerspruch einlegen?
Wer glaubt, nicht in den richtigen Pflegegrad eingestuft worden zu sein, kann Widerspruch gegen die Entscheidung der Pflegekasse einlegen.
Sie haben nach Eingang der Einstufung einen Monat Zeit, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Eine Begründung kann bis zu einem zusätzlichen Monat später erfolgen. Zusammen mit dem Widerspruch sollten Sie um Akteneinsicht in das Gutachten des MDK bitten. Vergleichen Sie die Feststellungen des Gutachtens mit dem Pflegetagebuch, das Sie im besten Fall geführt haben. Schreiben Sie eine ausführliche Begründung mit genauen Angaben.
Nach Sichtung des Widerspruchs entscheidet die Pflegekasse, ob ein neues Gutachten durch den MDK erfolgen soll. In diesem Fall wird Ihnen der MDK ein weiteres Mal einen Besuch abstatten, auf den Sie sich besonders gut vorbereiten sollten.
Sie brauchen Hilfe beim Widerspruch? Die Landesverbände des Sozialverbands VdK bieten umfangreiche Rechtsberatungen zum Thema an.
Das Pflegestärkungsgesetz 2 (PSG II)
Es wurde schon lange kritisiert, dass die bis Ende 2016 gültigen Pflegeleistungen nicht gerecht an die Bedürfnisse Pflegebedürftiger mit eingeschränkter Alltagskompetenz, also insbesondere Menschen mit Demenz, angepasst waren. Die neu eingeführten Pflegegrade sollten diesem Umstand Rechnung tragen.
Die Vorteile der Reform im Überblick
Laut Bundesministerium für Gesundheit haben viele Pflegebedürftige durch die Pflegestufen-Reform eine Verbesserung ihrer finanziellen Lage erfahren. Niemand wurde durch die Pflegereform schlechter gestellt als zuvor.
Das Pflegestärkungsgesetz 3 ist ebenfalls zum Januar 2017 in Kraft getreten. Es fungiert als Zusatz zum Pflegestärkungsgesetz 2.
Hier finden Sie umfangreiche Infos zum Pflegestärkungsgesetz 3.
Durch dieses Gesetz wird zudem die Situation von Pflegebedürftigen in ländlichen Gegenden verbessert. Ebenfalls setzt dieses Gesetz Pflegegelder mit anderen Sozialleistungen (des SGB XII) erstmals in Bezug.
- stärkere Berücksichtigung der Bedürfnisse von Demenzkranken
- Im Durchschnitt höhere Gelder
- neue Begutachtungskriterien
- Angleichung der Gelder an die Preisentwicklung
- insgesamt mehr verfügbare Gelder für die Pflege
Video des Bundesgesundheitsministeriums zu den Pflegegraden
Hier sehen Sie, wie die Pflegestufen 2017 in Pflegegrade umgewandelt wurden:
Menschen, die ausschließlich körperlich eingeschränkt sind, wurden also von einer Stufe in den nächsthöheren Grad eingeordnet. Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wurden von einer Stufe auf den übernächsten Grad angehoben.
Kritik an der Pflegererform
Mittlerweile ist das Pflegestärkungsgesetz schon seit längerer Zeit vollends in Kraft getreten und man kann dessen Auswirkungen sehen, messen und bewerten. Dies führte auch zu einiger Kritik.
So gab die Agentur MDR Investigativ an, dass beispielsweise die Kosten für Pflegeheime zum Teil enorm gestiegen seien. Dies erkläre sich aus der besseren Vergütung des Personals, welche die Heime auf die Bewohnerinnen und Bewohner umlegen würden.
Auch Caritas Deutschland hat eine negative Bilanz gezogen. "Die Pflegestärkungsgesetze haben weder die Arbeitsbedingungen noch die Qualität der Versorgung der Pflegebedürftigen verbessert."
Haben Sie Fragen?
Kann ich schlechter eingestuft werden als unter den Pflegestufen?
Es gibt einen sogenannten Bestandsschutz, der allen Pflegebedürftigen garantiert, dass sie mindestens die gleichen Leistungen erhalten wie bisher unter den Pflegestufen. Es gibt zur Sicherheit die Möglichkeit, die Überleitung in einen Pflegegrad, welche automatisch verläuft, von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) überprüfen zu lassen. Sollte der MDK einen niedrigeren Pflegegrad zuweisen als er automatisch zugewiesen worden wäre, wird dennoch der höhere Pflegegrad übernommen.
Muss man sich neu begutachten lassen, um einen Pflegegrad zu erhalten?
Die Zuweisung eines Pflegegrades erfolgt durch eine automatische Überleitung. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Wer bezahlt die Pflegereform?
Durch die Pflegereform ergeben sich einmalige Kosten von 4,8 Milliarden Euro und jährliche Mehrkosten von 2,4 Milliarden Euro. Diese Kosten werden damit kompensiert, dass Beitragszahler der Pflegeversicherungseit 2017 0,5 Prozentpunkte mehr zahlen als davor.
Ändern sich die Beträge für Verhinderungspflege?
Die Leistungen, die Ihnen die Verhinderungspflege gewährt, sind von den Pflegegraden nicht unmittelbar betroffen. Mehr Informationen zur Verhinderungspflege finden Sie hier.
Haben sich die Beträge für Betreuungsleistungen geändert?
Ja. Bis Ende 2016 gab es, je nach Einstufung des Pflegebedürftigen, eine Betreuungsleistung von 104€ bzw. 208€ im Monat. Dieser Betrag wurde zu Beginn 2017 durch einen einheitlichen Betrag von 125€ ersetzt. Mehr zu Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Sie hier erfahren.
Werden die Entlastungsleistungen durch die 125€ ersetzt?
Ja, werden Sie. Die vormals 104€ bzw. 208€, die ein Pflegebedürftiger je nach Einstufung im Monat erhalten hat, werden durch die 125€ ersetzt.
Fallen die Leistungen in der stationären Pflege geringer aus?
In einigen Pflegegraden fallen die Leistungen tatsächlich geringer aus als bisher unter den Pflegestufen. Allerdings greift hier der Bestandsschutz, sodass Sie die Differenz weiterhin ausgezahlt bekommen. Welche Pflegegrade betroffen sind, können Sie sich in der Übersicht der einzelnen Grade ansehen.
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Sie wollen mehr über die Jedermann Gruppe erfahren?
Hier stellen wir uns vor:
Sie haben noch Fragen rund um die Pflegegrade?
Wir empfehlen Ihnen das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG). Die dortigen Ansprechpartner gewährleisten Ihnen eine umfassende, kompetente und verbindliche Beratung. Sie stehen Ihnen zu den folgenden Zeiten zur Verfügung:
- Montag-Donnerstag: 8 bis 18 Uhr
- Freitag: 8 bis 12 Uhr
Mit der folgenden Durchwahl gelangen Sie zum Bürgertelefon für alle Themen der Pflegeversicherung:
030 / 340 60 66 - 02
Für Gehörlose und Hörgeschädigte gibt es die Faxnummer
030 / 340 60 66 - 07
sowie die Email-Adressen: info.deaf@bmg.bund.de und info.gehoerlos@bmg.bund.de
Ein Gebärdentelefon steht ebenfalls zur Verfügung:
ISDN-Bildtelefon: 030 / 340 60 66 - 08
Video over IP: gebaerdentelefon.bmg@sip.bmg.buergerservice-bund.de
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