Pflegegrade 1,2,3,4 & 5 – Kurzinformation 2022
Geschrieben von Johannes Schleicher am 3. Januar 2022
Kategorie: Pflegegesetze
Zu Beginn 2017 ist das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II) vollständig in Kraft getreten. Anhand des neuen Begutachtungsassessments (NBA) werden die bis Ende 2016 gültigen Pflegestufen in die neuen Pflegegrade eingeteilt. Für die Einteilung in Pflegegrade gibt es neue Entscheidungskategorien, die verstärkt Rücksicht auf Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz nehmen.
Welche Pflegestufe welchem Pflegegrad entspricht und welche Pflegeleistung damit verbunden ist, können Sie den Tabellen entnehmen.
Eine ausführlichere Darlegung finden Sie in unserem vollständigen Beitrag zu den Pflegegraden.
Die neuen Einteilungskriterien des NBA
Die Einteilung in die alten Pflegestufen erfolgte generell nur nach dem zeitlichen Aufwand der Pflege, den der Pflegebedürftige benötigte. Die Einteilung in die neuen Pflegegrade erfolgt nach 6 Kriterien:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
Leistungen der Pflegegrade
Monatliche Leistungen bei ambulanter Pflege
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
Geldleistung ambulant | 316€ | 545€ | 728€ | 901€ | |
Sachleistung ambulant | 724€ | 1.363€ | 1.693€ | 2.095€ |
Monatliche Leistungen bei teilstationärer und stationärer Pflege
PG 1 | PG 2 | PG 3 | PG 4 | PG 5 | |
Leistungsbeitrag teilstationär | 724€ | 1.363€ | 1.693€ | 2.095€ | |
Leistungsbetrag stationär | 125€ | 770€ | 1.262€ | 1.775€ | 2.005€ |
Entsprechungen Pflegestufen → Pflegegrade
Hier sehen Sie, wie die Pflegestufen seit 2017 in Pflegegrade umgewandelt werden:
Der Pflegegrad 1 ist neu und betrifft Menschen, die nicht in eine Pflegestufe eingeteilt wurden.
Sehen Sie sich unseren vollständigen Beitrag zu den Pflegegraden an, falls Sie umfassendere Informationen wünschen.