pflegestufe-kurzinfo

Die Pflegestufen 1, 2, 3 und 0 und ihre Einteilung – Kurzinformation

Geschrieben von Johannes Schleicher am 9. Mai 2016
Kategorie: Pflegegesetze

10

Die Leistungen, die ein Pflegebedürftiger von der Pflegekasse für seine Pflege erhielt, waren abhängig von der Pflegestufe, in die er von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) eingestuft wurde. Man unterschied die Abstufungen 1, 2 und 3 sowie 0. In welche Pflegestufe man eingeteilt wurde, hing vor allem von der Zeit ab, die für die Pflege aufgewendet werden musste.

Eine ausführlichere Darlegung finden Sie in unserem vollständigen Beitrag zu den Pflegestufen.

Zu Beginn 2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Hier erfahren Sie alles über sämtliche Neuerungen.

Einteilung in die verschiedenen Pflegestufen

Folgende zeitlichen Kriterien galten für die Einteilung in die jeweilige Pflegestufe:

PflegestufeTäglicher Hilfebedarf...davon Grundpflege...davon im Haushalt
Stufe 190 Minutenmehr als 45 Minutenmehrmals in der Woche
Stufe 23 Stundenmind. 2 Stunden, 3 x täglich zu verschiedenen Tageszeitenmehrmals in der Woche
Stufe 35 Stundenmind. 4 Stunden, rund um die Uhrmehrmals in der Woche

Die Pflegestufe 0 richtete sich an die Menschen, die zwar keinen oder einen nur sehr geringen Pflegebedarf haben, ihren Alltag jedoch trotzdem nicht selbstständig bewältigen können.

Pflegestufen und Demenz

Zwar gab es an sich keine eigene Demenz-Pflegestufe (ausgenommen größtenteils die Pflegestufe 0), doch bezog man diesen Faktor durch weitere Leistungen seitens der Pflegekasse mit ein. Dies äußerte sich unter dem Punkt „Erheblicher allgemeiner Betreuungsbedarf.

Leistungen der Pflegekasse für die unterschiedlichen Pflegestufen

Wieviel Geld ein Pflegebedürftiger je nach Einteilung in eine Pflegestufe erhielt, können Sie hier sehen:

 Stufe 1Stufe 2Stufe 3Stufe 0
Pflegegeld244 €/Monat458 €/Monat728 €/Monat 
Pflegesachleistungenbis 468 €/Monat1.144 €/Monat1.612 €/Monat 
Pflegegeld bei erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf316 €/Monat458 €/Monat728 €/Monat123 €/Monat
Pflegesachleistungen bei erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf689 €/Monat1.298 €/Monat1.612 €/Monatbis 231 €/Monat

Pflegestärkungsgesetz 2017 - eine Verbesserung der Pflegesituation

Zu Beginn 2017 wurde ein neues Pflegestärkungsgesetz erlassen, das 5 Pflegegrade, nicht mehr Pflegestufen beinhaltet. Der Hauptunterschied ist, dass Zeit nicht mehr der Ausschlag gebende
Faktor ist, der zur Einteilung in einen Grad führt. Die folgenden Faktoren bestimmen eine Einteilung ab Januar 2017.

Voraussetzungen für die Pflegegrade

  • Hilfen bei Alltagsverrichtungen
  • Psychosoziale Unterstützung
  • Nächtlicher Hilfebedarf
  • Präsenz am Tag
  • Unterstützung beim Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen
  • Organisation der Hilfen (wer übernimmt die Hilfeleistungen?

Leistungen der Pflegegrade

 PG 1PG 2PG 3PG 4PG 5
Geldleistung ambulant 316 €545 €728 €901
Sachleistung ambulant 689 €1.298 €1.612 €1.995 €
Entlastungsbetrag ambulant
(zweckgebunden)
125 €125 €125 €125 €125 €
Leistungsbetrag stationär125 €770 €1.262 €1.775 €2.005 €
bundesdurchschnittlicher
pflegebedingter Eigenanteil
 580 €580 €580 €580 €

Der neue Pflegegrad 1

Alle Pflegegrade entsprechen einer Pflegestufe (für mehr Informationen besuchen Sie bitte unseren Beitrag zu den neuen Pflegegraden), außer der Pflegegrad 1. Dieser wurde neu geschaffen und betrifft Menschen, die bislang nicht in eine Pflegestufe eingeteilt wurden.

Sehen Sie sich unseren vollständigen Beitrag zu den Pflegestufen an, falls Sie umfassendere Informationen wünschen.

10
Sie wollen die neusten Beiträge zum Thema “Pflege” erhalten? Jetzt anmelden newsletter-abo newsletter-abo-mobile