Verhinderungspflege

Verhinderungspflege – Alle Infos auf einen Blick

Geschrieben von am 4. Juli 2019
Kategorie: Pflegegesetze

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Durch die Verhinderungspflege sollen pflegende Angehörige entlastet werden, wenn sie die Pflege, mit der sie sonst betraut sind, aus einem bestimmten Grund nicht ausführen können oder eine Auszeit nehmen. Hier finden Sie sämtliche Infos zur Verhinderungspflege.

Inhalt:

Weiterführende Informationen

Verhinderungspflege ist die Vertretung einer privaten Pflegeperson in der häuslichen Pflege, wenn diese die pflegebedürftige Person übergangsweise nicht betreuen kann. In diesem Fall kann die Pflege von einem professionellen Pflegedienst oder einer anderen Privatperson ausgeführt werden.

Die Verhinderungspflege (häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, § 39 SGB XI) wird für maximal 42 Tage – also sechs Wochen – im Jahr mit bis zu 1.612 Euro von der Pflegeversicherung finanziert.

Die wichtigsten Infos

  • Kosten bis zu 1.612 Euro werden von der Pflegekasse übernommen
  • Die Verhinderungspflege kann 42 Tage pro Jahr beansprucht werden
  • Man kann die Kosten rückwirkend erstattet bekommen
  • Man benötigt mind. Pflegegrad 2, um Anspruch auf Verhinderungspflege zu haben

Wer kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?

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Die Verhinderungspflege kann man erhalten, wenn man:

  • zuvor seit min. 6 Monate von einer Privatperson (Angehöriger oder Bekannter) gepflegt wird und
  • man Pflegegeld bezieht, also mindestens Pflegegrad 2 hat und von einer privaten Person gepflegt wird.

Bei beiden dieser Punkte verhält es sich allerdings ein bisschen komplizierter, als es zunächst den Anschein hat.

6 Monate Vorpflege

Zum einen ist es nicht nötig, dass sich ein und dieselbe Person die ganze Zeit um den pflegebedürftigen Menschen gekümmert hat. Wichtig ist nur, dass dieser 6 Monate lang Pflege benötigte.

Zum anderen muss die Vorpflege auch nicht 6 Monate durchgängig erbracht worden sein. Kurzzeitige Unterbrechungen wie beispielsweise ein Krankenhausaufenthalt fallen nicht ins Gewicht. Außerdem kann die Vorpflegezeit von 6 Monaten auch durch Zusammenzählung von mehreren kleineren Zeiträumen erfüllt werden.

Wichtig ist, dass die Vorpflegezeit in der Regel nachgewiesen werden muss. Fragen Sie deshalb frühzeitig bei Ihrer Kasse an, was erforderlich ist und wie ein Nachweis erbracht werden kann.

Pflegegrad 2 für die Verhinderungspflege

Verhinderungspflege kann nur erhalten, wer Pflegegrad 2 hat, so viel ist richtig. Allerdings muss man nicht die gesamte Vorpflegezeit von 6 Monaten durch den Pflegegrad 2 gehabt haben. Lediglich ab dem ersten Tag der Verhinderungspflege muss dieser Pflegegrad zugeteilt sein.

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Wer kann die Verhinderungspflege übernehmen?

Grundsätzlich kann jeder die Grundpflege, um die es in der Verhinderungspflege geht, übernehmen. Sollten Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger sich für eine Privatperson entscheiden, sollten Sie jedoch darauf achten, dass die Person Ihrer Wahl sich auch tatsächlich für die Pflege eignet.

Hinsichtlich der Unterstützung durch die Pflegekasse macht es jedoch einen Unterschied, wer Ihren Angehörigen pflegt:

  • Erfolgt die Vertretung durch einen ambulanten Pflegedienst oder durch eine Person, die nicht bis zum zweiten Grad mit dem pflegebedürftigen Menschen verwandt oder verschwägert ist, beläuft sich die Unterstützung auf maximal 1.612 Euro.
  • Vertritt Sie eine Person, die bis zum zweiten Grade mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm zusammenlebt, werden Leistungen in Höhe des Pflegegeldes für maximal sechs Wochen erstattet; das entspricht also dem 1,5fachen des monatlichen Pflegegeldsatzes

Achtung!

Führt eine bis zum 2. Grad verwandte oder verschwägerte Person die Verhinderungspflege aus, kann diese auch auf bis zu 1.612 Euro erhöht werden, wenn notwendige Ausgaben getätigt werden müssen und nachgewiesen werden können (Fahrtkosten, Verdienstausfall etc.).

Was passiert mit dem Pflegegeld, wenn Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird?

Während der Zeit der Verhinderungspflege bekommt der pflegebedürftige Mensch das Pflegegeld weiterhin zur Hälfte gezahlt.

Allerdings wird das Pflegegeld am ersten und am letzten Tag der Verhinderungspflege voll ausgezahlt. Welcher Anspruch sich daraus ergibt, zeigen wir am konkreten Beispiel:

Rechenbeispiel für Pflegegeld:

Der Angehörige, der die Pflege sonst übernimmt, fährt für 16 Tage in den Urlaub. Vor der Verhinderungspflege wurde Pflegegeld für den Pflegegrad 2 in Höhe von 316 € im Monat gewährt. Für den ersten und letzten Tag wird das volle Pflegegeld bezahlt (2/30 von 316 € = 21,06 €). An den übrigen 14 Tagen wird die Hälfte der Leistungen gezahlt (14/30 von 158 € = 73,73 €). Insgesamt werden also 94,79 € an Pflegegeld während des Zeitraums der Ersatzpflege ausgezahlt.

Stundenweise Verhinderungspflege

Wenn angehörige Pflegepersonen für einen Abend ins Theater oder ins Kino gehen möchten und für diese Zeit nicht für die Pflege der Person, die Sie betreuen, zur Verfügung stehen, kann auch eine stundenweise Verhinderungspflege beansprucht werden.

Das Pflegegeld wird während der Verhinderungspflege nicht gekürzt, sofern diese weniger als 8 Stunden in Anspruch nimmt. Ist die Pflegeperson länger verhindert, wird, wie oben beschrieben, die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt.

Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege kombinieren!

Kurzzeitpflege ist das stationäre Pendant zur Verhinderungspflege: Fällt eine private Pflegeperson kurzzeitig aus, finanziert die Pflegeversicherung bis zu 1.774 € für maximal 56 Tage im Jahr einen stationären Aufenthalt.

Wenn die Kurzzeitpflege jedoch nicht in Anspruch genommen wird, können 806 Euro der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege gerechnet werden. So stehen im Jahr also insgesamt 2.418 Euro, die für die Verhinderungspflege aufgewandt werden können, zur Verfügung.

Umgekehrt ist das auch möglich, bloß dass dann die vollen Beträge der Verhinderungspflege, also 1.612 Euro, überwidmet werden können und die Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden kann.

Selbstverständlich kann man auch sowohl Kurzzeitpflege als auch Verhinderungspflege in Anspruch nehmen – das eine schließt das andere nicht aus.

Video des Bundesgesundheitsministeriums über die Kurzzeitpflege & die Verhinderungspflege

Wie beantrage ich Verhinderungspflege?

Um die Verhinderungspflege zu beantragen, muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden.

Pflegegrade beantragen

Dieser Antrag ist bei der Pflegekasse erhältlich.

Achtung!

Die Verhinderungspflege kann auch rückwirkend beansprucht werden. Sie benötigen also nicht erst einen Antrag, bevor Sie die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können.
Nach §45 SGB I kann das Geld der Verhinderungspflege bis zu 4 Jahre nach dem Jahr der Inanspruchnahme rückwirkend beantragt werden.

Häufige Fragen zur Verhinderungspflege

Wer erhält das Geld für die Verhinderungspflege?

Pflegt eine Privatperson die pflegebedürftige Person in der Verhinderungspflege, so werden die Leistungen der Pflegeversicherung, wie auch beim Pflegegeld schon, an die pflegebedürftige Person überwiesen. Dennoch sind die Leistungen prinzipiell dazu gedacht, die Pflegeperson für ihren Aufwand zu entschädigen und werden deshalb in der Regel an diese Person weitergegeben.

Wird die Verhinderungspflege von einem Pflegedienst oder einer professionellen Pflegeperson übernommen, erhalten letztere in der Regel das Geld direkt von der Pflegekasse.

Wie lange kann man die Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?

Die Ansprüche, die man auf das Geld der Verhinderungspflege hat, verfallen erst nach 4 Jahren. Das heißt, dass man 4 Jahre die Gelegenheit hat, die Verhinderungspflege rückwirkend zu beantragen.

Wird das Pflegegeld gekürzt?

Ob das Pflegegeld während der Verhinderungspflege gekürzt wird, hängt von der Dauer derselben ab. Das Pflegegeld wird nicht gekürzt, sofern die Pflegeperson nur stundenweise verhindert ist. Stundenweise heißt hier genau, dass die Verhinderungspflege nicht länger als 8 Stunden in Anspruch genommen wird. Ist die Pflegeperson jedoch länger verhindert, wird das Pflegegeld während dieser Zeit um die Hälfte gekürzt.
Ausgenommen sind hierbei der erste und der letzte Tag, an dem die Verhinderungspflege in Anspruch genommen wird. An diesen Tagen wird das volle Pflegegeld ausbezahlt.

Werden die Pflegesachleistungen gekürzt?

Die Pflegesachleistungen, die die pflegebedürftige Person gegebenenfalls parallel zum Pflegegeld erhält, bleiben unberührt, wenn die private Pflegeperson durch Verhinderungspflege vertreten wird.

Weiterführende Informationen zu den Leistungen bei professioneller Pflege erhalten Sie in unserm Beitrag zu den ambulanten Pflegesachleistungen.

Welche Leistungen werden von der Verhinderungspflege übernommen?

Mit den Leistungen der Verhinderungspflege können sowohl die Grundpflege als auch die hauswirtschaftlichen Leistungen verwendet werden. Die Behandlungspflege allerdings ist ärztlich verordnet und muss von einem professionellen Pflegedienst durchgeführt werden. Die Behandlungspflege wird von den Krankenkassen getragen.

Hier finden Sie umfassende Informationen zur Grundpflege.

Welche Leistungen unter die Behandlungspflege fallen, können Sie in unserem diesbezüglichen Beitrag erfahren.

Welche Pflegeform kann durch die Verhinderungspflege unterstützt werden?

Verhinderungspflege kann beansprucht werden, wenn eine private Pflegeperson verhindert ist. Das ist von der Pflegeform unabhängig – auch bei vollem Sachleistungsbezug (also Pflege durch einen professionellen Anbieter) benötigt es oft noch private Pflegepersonen, um die Versorgung des pflegebdürftigen Menschen sicher zu stellen.

Damit man Verhinderungspflege beantragen kann, ist es allerdings nötig, dass eine eingetragene private Pflegeperson sich bereits mindestens 6 Monate lang um die Pflege der pflegebedürftigen Person kümmert.

Ich bin ein naher Verwandter der pflegebedürftigen Person. Wieviel Geld steht für die Verhinderungspflege zur Verfügung?

Wird die Verhinderungspflege von einer Person übernommen, die bis zum 2. Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert ist, wird das Pflegegeld weiter gezahlt. Das bedeutet für die Dauer von maximal 6 Wochen Verhinderungspflege die Zahlung von maximal der 1,5fachen Summe des monatlichen Pflegegelds.

Sind Sie ein Verwandter, der aber nicht bis zum 2. Grad mit der pflegebedürftigen Person verwandt oder verschwägert ist, wird das Geld der Verhinderungspflege in Höhe von maximal 1.612 Euro gezahlt.

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